Flächennutzungsplan Stadt Pirna Beschluss

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna - Dohma (Feststellungsbeschluss)

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.07.2024 bis 02.07.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung


4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna - Dohma
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als höhere Verwaltungsbehörde ist mit Bescheid vom 01.03.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna – Dohma genehmigt worden. Mit der Genehmigung war eine redaktionelle Auflage verbunden, welcher der Stadtrat von Pirna und der Gemeinschaftsausschuss Pirna / Dohma am 14.05.2024 und 21.05.2024 beigetreten sind.


Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.03.2024 am 03.07.2024 (Tag der Bekanntmachung) in Kraft.


Zu den Planunterlagen gehören die Planzeichnung, die Begründung und die Anhänge 1-4.


Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, Fachgruppe Stadtentwicklung, Stadthaus 1, Am Markt 10, 2. Etage, 01796 Pirna während der Dienststunden eingesehen werden, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan auf folgenden Wegen bereitgestellt:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntma-chung) Stadtinfo Aktuelles Bekanntmachung Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de  Flächennutzungsplan 4. Änderung FNP der blaue Button führt zu den Dokumenten. Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de Alle Bauleitpläne Behörde, Ort Pirna

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften,
b) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungspla-nes schriftlich gegenüber der Stadt Pirna, unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachver-haltes geltend gemacht worden sind.


Tim Lochner
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

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