Flächennutzungsplan Stadt Pirna Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.12.2020 bis 22.01.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Pirna und der Gemeinschaftsausschuss Pirna / Dohma haben in öffentlicher Sitzung am 10.11.2020 und am 12.11.2020 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.

Inhalte der jetzigen Planänderung sind:
Im Entwurf der 4. Änderung des FNP, Stand 10.07.2020, zuletzt geändert am 05.11.2020 werden 30 rechtselbische, 25 linkselbische und 7 das Gebiet der Gemeinde Dohma betreffende Änderungstatbestände zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass jeder einzelne Änderungstatbestand für sich kleinräumig ist. Zur Vereinfachung sind die geänderten Darstellungen in rechtselbisch (R), linkselbisch (L), Dohma (D) und Gesamtstadt (G) unterschieden.

Die Änderungsbereiche sind im Plan markiert. Sie sind ihrer Lage nach zusätzlich in einem Übersichtsplan gekennzeichnet:

Gleichzeitig wurde die Begründung des gesamten Planwerks gegenüber dem Stand von 2004 aktualisiert, vor allem die Bevölkerungsprognose und die Bauflächenbedarfsprognose wurden grundlegend überarbeitet.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Fortschreibung der Begründung und dem Umweltbericht sowie die Wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ausgelegt. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt
vom 10.12.2020 bis 22.01.2021
im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr
Di.  8:00 – 19:00 Uhr
Mi.  8:00 – 12:00 Uhr
Do. 8:00 – 19:00 Uhr
Fr.  8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung unter https://www.pirna.de/stadtinfo/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen-nach-baugesetzbuch/ und die auszulegenden Unterlagen im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Zu den Planunterlagen des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna – Dohma gehören:

  • Planzeichnung Blatt 1 und 2 in der Fassung vom 10.07.2020, zuletzt geändert am 05.11.2020
  • Beiplan 2, Blatt 1 und 2 in der Fassung vom 10.07.2020
  • Fortschreibung der Begründung in der Fassung vom 10.07.2020, zuletzt geändert am 05.11.2020
  • Anhang 1: Übersichtsplan der Änderungen vom 10.07.2020, zuletzt geändert am 05.11.2020
  • Anhang 2: Umweltbericht in der Fassung vom 10.07.2020, zuletzt geändert am 05.11.2020 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter
  • Anhang 3: Aufstellung der Maßnahmen für Natur und Landschaft in der Fassung vom 10.07.2020
  • Anhang 4: Aufstellung der Altlastenverdachtsflächen

Die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landratsamtes vom 24.07.2019 mit den Themen:
    •  Hinweis zur Notwendigkeit der Ausgliederung von Flächen des geplanten IndustrieParks Oberelbe aus dem Landschaftsschutzgebiet
    • Hinweis auf mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte bei Ausweisung von Wohnbauflächen
    • Steigende Anforderungen wegen Zunahme extremer Wetterereignisse
    • Hinweis auf geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes „Wesenitzhang bei Zatzschke“
    • Artenschutzrechtliche Bedenken mit Hinweis auf Notwendigkeit artenschutzrechtlicher Planungen in nachfolgenden Planungen
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Referat 34 – Höhere Raumordnungsbehörde vom 23.07.2019 mit folgenden Hinweisen:
    • Notwendigkeit der nachvollziehbaren Herleitung des Bedarfs an Bauflächen
    • Notwendigkeit der hinreichenden Begründung für die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, Forderung nach einer Flächenbilanz
    • Hinweis zu Erfordernissen der Raumordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Kaltluftentstehung und zum Arten- und Biotopschutz
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 24.06.2019
    • Hinweise zu Konfliktfällen mit regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsausweisungen
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU) Landesverband Sachsen vom 11.07.2019
    • Forderung nach einer FFH –Verträglichkeitsprüfung für den FNP und nach stärkerer Verankerung von Klimaschutzmaßnahmen

Weiterhin liegen die in nachfolgend aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:

  • Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma, 20.10.2003
    • Erfassung aller geschützten Biotope Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwicklungskonzeption
  • Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regionalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan, rechtswirksam seit 17.09.2020
    • Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete.
  • Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, 18.07.2019
    • Bedenken zur Bauflächenausweisung im bisherigen Außenbereich für den IndustriePark Oberelbe Hinweise zur „guten fachlichen Praxis“ der Landwirtschaft
  • Stellungnahmen von BürgerInnen und Unternehmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, 06-08/2019
    • Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Kiesabbau
  • FFH –Verträglichkeitsvorstudie des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 06.01.2020
    • Ermittlung der Betroffenheit der FFH-Gebiete SCI 173 „Barockgarten Großsedlitz“ und SCI 85E „Seidewitztal und Börnersdorfer Bach“
  • Artenschutzfachbeitrag des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 06.01.2020
    • Dokumentation der Kartierarbeiten: Feststellung von 48 im Gebiet vorkommenden Vogelarten, darunter der Feldlerche, 8 Fledermausarten sowie des Eremiten, der Zauneidechse und des Teichmolches
  • Lokalklimatische Bewertung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 11.11.2019
    • Ermittlung der vorhandenen Kaltluftvolumenströme und Abschätzung deren Beeinflussung durch den geplanten IndustriePark Oberelbe. Angabe von Optimierungsmaßnahmen
  • Fachteil „Sichtachsen und Landschaftsbild“ aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 15.03.2019
    • Vermeidung von Beeinträchtigungen der Sichtachsen aus dem Barockgarten Großsedlitz. Notwendigkeit von Höhenbegrenzungen und umfangreichen Eingrünungen
  • Schalltechnisches Gutachten des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 11.10.2019
    • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für geplante Gewerbeflächen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung
  • Fachteil „Sichtachsen und Landschaftsbild“ aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 15.03.2019
    • Vermeidung von Beeinträchtigungen der Sichtachsen aus dem Barockgarten Großsedlitz. Notwendigkeit von Höhenbegrenzungen und umfangreichen Eingrünungen
  • Schalltechnisches Gutachten des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 11.10.2019
    • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für geplante Gewerbeflächen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung
  • Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 31.10.2019
    • Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm
  • Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes  IndustriePark Oberelbe,05.11.2019
    • Lokalisierung potenziell drohende Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kompensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Verschlechterungsgebotes
  • Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange, Umweltverbänden und Betroffenen zum Bebauungsplan Nr.1 des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, 06-08/2020
    • Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Niederschlagsentwässerung

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss und nach der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sonstige Hinweise:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Möhrs
Fachgruppenleiter Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-262

Email: stadtentwicklung@pirna.de

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