Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“ sowie den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und diese gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichlautende Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden durch den Gemeinderat Glaubitz und den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gefasst. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Meißen auf dem Gebiet der Gemeinde Nünchritz, nördlich der Staatsstraße 40, östlich der Ortslage Zschaiten, südöstlich der Ortslage Roda und westlich der Ortslage Weißig. Es gliedert sich in zwei Teilflächen, es handelt sich um intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen. Die östliche Teilfläche befindet sich dabei östlich der Kreisstraße K8572 und die westliche Teilfläche befindet sich westlich der Kreisstraße K8572.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“ umfasst auf einer Fläche von 67,58 ha die Flurstücke 536 (teilweise), 554 (teilweise), 555 (teilweise), 557, 558 der Gemarkung Zschaiten sowie die Flurstücke 393 (teilweise), 397, 398, 399 der Gemarkung Weißig. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Grünfläche im Flurstück 4/2, Gemarkung Neuseßlitz, auf einer Fläche von 0,29 ha sowie eine Wohnbaufläche im Flurstück 111, Gemarkung Glaubitz, auf einer Fläche von 0,06 ha.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom April 2024 mit Begründung und Umweltbericht und der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom März 2024 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
10.07.2024 bis einschließlich 11.08.2024
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.nuenchritz.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Raum Nr.13, 1. OG, Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Zeiten eingesehen werden.
Montag 08:00 - 11:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:00 Uhr
Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Stellungnahmen können zu beiden Planverfahren während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an post@nuenchritz.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Frau Silke Sczesny
komm. Bauamtsleitung
Tel. 035265 /50048