Flächennutzungsplan Gemeinde Nünchritz Beschluss

Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz/ Glaubitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 10.12.2025 bis 10.12.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz/ Glaubitz

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nünchritz/ Glaubitz

Der Gemeinschaftsausschuss der VG Nünchritz/ Glaubitz hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nünchritz/ Glaubitz in der Fassung vom 18.03.2025, bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie Umweltbericht, beschlossen (Beschluss-Nr.: GA 2025-03). Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im Parallelverfahren in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“.

Mit Bescheid vom 20.10.2025 / AZ 621.316-13021/2025-616387/2025 hat die Höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Meißen, PF 10 01 52, 01651 Meißen) die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nünchritz/ Glaubitz genehmigt.

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) werden zwei derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Teilbereiche auf einer Fläche von 67,58 ha als Sonderbauflächen „Photovoltaik“ dargestellt. Der Änderungsbereich umfasst auf einer Fläche von 67,58 ha die Flurstücke 536 (teilweise), 554 (teilweise), 555 (teilweise), 557, 558 der Gemarkung Zschaiten sowie die Flurstücke 393 (teilweise), 397, 398, 399 der Gemarkung Weißig. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst darüber hinaus auch zwei nachrichtliche Anpassungen: eine Grünfläche im Flurstück 4/2, Gemarkung Neuseßlitz, auf einer Fläche von 0,29 ha, sowie eine Wohnbaufläche im Flurstück 111, Gemarkung Glaubitz, auf einer Fläche von 0,06 ha. Der Änderungsbereich ist der beigefügten Abbildung zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann jedermann die 2. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Nünchritz, 25.11.2025                                                           Andrea Beger

Bürgermeisterin

Kontakt

Gemeinde Nünchritz
Glaubitzer Str. 10
01612 Nünchritz

Tel.:      (035265) 500-10
Fax:      (035265) 500- 53
E-Mail:  bauamt@nuenchritz.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang