Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Öffentliche Auslegung

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 16.04.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 28. Februar 2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung zur Änderung in der Fassung vom 19. Januar 2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

18. März 2024 bis 16. April 2024

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags                                               
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags                           
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags                                 
09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 29. Februar 2024

Peter Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
 

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Gegenstände

Übersicht
  • Blatt 1_Teil A1_Planzeichnung
  • Blatt 2_Teil A_Planzeichnung 1. Änderung
  • Blatt 3_Teil A3_Legende
  • Blatt 4_Teil B1 und B2_Textliche Festsetzungen
  • Blatt 5_Teil B3 und B4_Textliche Festsetzungen
  • Blatt 6_Teil B4_Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Rechtsplan

Informationen

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