Kontaktperson
Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
Datenschutzerklärung
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Dienststelle/Behördenname: Stadt Neustadt in Sachsen
Name: Bürgermeister Peter Mühle
Anschrift: Markt1, 01844 Neustadt in Sachsen
E-Mail-Adresse: bauamt@neustadt-sachsen.de
Telefonnummer: +49 3596 569 260
Internet-Adresse: www.neustadt-sachsen.de
- Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Firma: ITM Gesellschaft für IT-Management GmbH
Ansprechpartner: Frau Eva Grübel-Hoffmann
Anschrift: Bürgerstraße 81, 01127 Dresden
E-Mail-Adresse: dsb@itm-dl.de
Telefonnummer: +49 351 30711875
- Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Zweck der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.
Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Stadtrat, Ausschüsse) vorgelegt.
Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
- Zweck der Verarbeitung
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- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz verarbeitet.
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
☒ die Mitglieder des Stadtrates und des Technischen Ausschusses im Rahmen der Bauleitplanung
☒ die höhere Verwaltungsbehörde nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
☒ das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
☒ Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
Firma: Kommunalplan Ingenieurbüro Ehrt
Ansprechpartner: Frau Marlies Ehrt
Anschrift: Heinrich-Hertz-Straße 1, 01844 Neustadt in Sachsen
E-Mail-Adresse: me@buero-ehrt.de
Telefonnummer: +49 3596 566 0330
- Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.
- Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden
(Postanschrift)
Kontor am Landtag, Devrientstraße 1,01067 Dresden
(Hausanschrift)