Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Erneute Beteiligung

3. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 "Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2023 bis 12.01.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 23.11.2023 den 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1), der Begründung (Teil B2) jeweils in der Fassung vom 24.10.2023 sowie dem Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 14.08.2023.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.

Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

11.12.2023 bis 12.01.2024

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags                           
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags                                 
09:00 - 12:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz (Teil C), Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen, vom 14.08.2023 - mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan
  • Emissionskontingentierung Bericht Nr. 22-4809/01, cdf Schallschutz, Dipl.-Ing. D. Friedemann, Alte Dresdner Straße 54, 01108 Dresden, vom 11.04.2023 (Anlage 2 der Begründung, Teil B2) - Im Gutachten wird die Verträglichkeit des Gewerbegebietes und die sich daraus ergebenden Festsetzungen von flächenbezogenen Schallleistungspegeln nachgewiesen.
  • Fachbeitrag Artenschutzkontrolle - Erfassung Amphibien, Reptilien, Vögel und Fledermäuse, Büro Uwe-Jens Bartling, Naturkundliche Gutachten und Naturschutzmaßnahmen, Schmiedestraße 29, 01796 Pirna, vom 12.02.2023 (Anlage 2 des Umweltberichtes, Teil C) - mit der Erfassung der verschiedenen Arten, der Darstellung der Betroffenheit sowie der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz und Ausgleich von Brutplätzen
  • Fachbeitrag Baugrund- und Altlastenuntersuchung, IFG-Projekt-Nr. I-161-11-22, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen, vom 28.02.2023 (Anlage 3 des Umweltberichtes, Teil C) - Der Fachbeitrag Baugrund- und Altlastenuntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Formulierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes.
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden, Stellungnahme vom 12.10.2023 mit Hinweisen zum Baugrund und zur geotechnischen Baubegleitung zur Beachtung bei der Bauausführung.
  • Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Stellungnahme vom 16.10.2023 mit Hinweisen zu Abfall, Boden und Altlasten

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes, der Sicherung des umweltschonenden Umganges mit Altlasten sowie der Sicherstellung einer gefahrlosen Nachnutzung des Gewerbegebietes. Die kompletten Planungsunterlagen sind hier zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1,
01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Neustadt in Sachsen, 24.11.2023          

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
 

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit     

    Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung  

    Dienststelle/Behördenname:         Stadt Neustadt in Sachsen
    Name:                                            Bürgermeister Peter Mühle
    Anschrift:                                       Markt1, 01844 Neustadt in Sachsen
    E-Mail-Adresse:                             bauamt@neustadt-sachsen.de      
    Telefonnummer:                            +49 3596 569 260
    Internet-Adresse:                           www.neustadt-sachsen.de
  1. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten   
       

    Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:         
    Firma:                                            ITM Gesellschaft für IT-Management GmbH
    Ansprechpartner:                           Frau Eva Grübel-Hoffmann
    Anschrift:                                       Bürgerstraße 81, 01127 Dresden  
    E-Mail-Adresse:                             dsb@itm-dl.de         
    Telefonnummer:                            +49 351 30711875
  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    1. Zweck der Verarbeitung
      Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.  
      Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.    
      Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Stadtrat, Ausschüsse) vorgelegt.            
      Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
    1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung     
      Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz verarbeitet.
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

☒ die Mitglieder des Stadtrates und des Technischen Ausschusses im Rahmen der Bauleitplanung

☒ die höhere Verwaltungsbehörde nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel

☒ das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

☒ Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

Firma:                                            Kommunalplan Ingenieurbüro Ehrt
Ansprechpartner:                           Frau Marlies Ehrt    
Anschrift:                                       Heinrich-Hertz-Straße 1, 01844 Neustadt in Sachsen
E-Mail-Adresse:                             me@buero-ehrt.de
Telefonnummer:                            +49 3596 566 0330 

  1. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

  1. Betroffenenrechte

 Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:  
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).  
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht          

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

    Sächsischer Datenschutzbeauftragter   
    Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden  
    (Postanschrift)     

    Kontor am Landtag, Devrientstraße 1,01067 Dresden
    (Hausanschrift)    
     

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