Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Aufstellungsbeschluss

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2023 bis 24.10.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 beschlossen, für das Gebiet am Waldbad Polenz im Ortsteil Polenz einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 715/16, 715/18 sowie Teile des Straßenflurstückes 715/14 der Gemarkung Polenz (Gebietsabgrenzung siehe Lageplan). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nachfolgend beschriebene Zielstellungen umgesetzt werden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Caravan Stellplätzen im Erholungsgebiet am Waldbad Polenz, 
  • Festlegung der Flächen für das Funktionsgebäude und andere bauliche Anlagen
  • Festsetzung der im Gebiet zulässigen baulichen Nutzungen, Art und Maß der Bebauung sowie Regelung der überbaubaren und nichtüberbaubaren Grundstücksflächen,
  • Regelung der grünordnerischen Einbindung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.


Neustadt in Sachsen, 21.09.2023
Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
 

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