Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 20.09.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) jeweils in der Fassung vom 14.08.2023.
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
02.10.2023 bis 17.10.2023
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr dienstags/donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags 09:00 - 12:00 Uhr.
Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:
Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes, der Sicherung des umweltschonenden Umganges mit Altlasten sowie der Sicherstellung einer gefahrlosen Nachnutzung des Gewerbegebietes.
Während der Auslegungsfrist können zu den Änderungen der Planung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neustadt in Sachsen, 21.09.2023
Mühle, Bürgermeister
Sachgebietsleiter Stadtentwicklung Sylvia Prellwitz Tel. 03596 569266