Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.04.2025 bis 15.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 "Neustadt West" bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 "Neustadt West" in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit den Anlagen 1 bis 5 und vier Beiplänen in der Fassung vom Februar 2025. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

14.04.2025 bis 15.05.2025

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags                     
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags                           
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags                                 
09:00 - 12:00 Uhr.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG/BauGB vom 09.11.2022:     
    Die Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West“ auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurden im Sinne einer Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG und BauGB überschlägig geprüft. Es wurde im Sinne von § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB die Einschätzung erlangt, dass der Bebauungsplan Nr. 58 voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Deshalb ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.
    In der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG und BauGB zum Plangebiet des Bebauungsplanes sind Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter enthalten.
  • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 01.12.2022 im Rahmen der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG/BauGB mit Hinweisen zu folgenden wesentlichen umweltbezogenen Themen:         
    - Regionalentwicklung,
    - Bauleitplanung      
    - Immissionsschutz        
    - Naturschutz
    - Forsthoheit     
    - Abfall, Boden und Altlasten     
    - Gewässerschutz.                                                     

Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West" abgegeben werden.  

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569290. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 24, 01844 Neustadt in Sachsen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Neustadt in Sachsen, 04.04.2025

Mühle, Bürgermeister

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
 

Informationen

Übersicht
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