Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Öffentliche Auslegung

Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2022 bis 23.08.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 13.07.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) jeweils in der Fassung vom 14.06.2022. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

08.08.2022 bis 23.08.2022

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags 
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags                        
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

mittwochs/freitags      
09:00 – 12:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz (Teil C), Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 14.06.2022 – mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan. 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 14.07.2022    
 

Dr. Silke Benusch
1. Stellvertreterin des Bürgermeisters

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266

E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • VE_TeilA_Planzeichnung
  • VE_TeilB1_Textliche Festsetzungen
  • VE_TeilB2_Begruendung
  • VE_TeilC_Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.