Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Öffentliche Auslegung

Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.02.2021 bis 09.03.2021
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 27.01.2021 den Vor-entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) jeweils in der Fassung vom 29.10.2020.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung nach telefonischer Anmeldung, Tel. 03596 569 260 in der Zeit vom

22.02.2021 bis 09.03.2021

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags 09:00 - 12:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

- Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf (Teil C), Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 29.10.2020 – mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Darstellung von Kompensationsmaßnahmen und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan.

Die kompletten Planungsunterlagen sind weiterhin auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 28.01.2021

Peter Mühle
Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • A_Planzeichnung
  • B1_Textliche Festsetzungen
  • B2_Begründung
  • C_Umweltbericht und Grünordnungsplan

Informationen

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