Umfrage Stadt Limbach-Oberfrohna Haushalt und Finanzen

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzungen und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.10.2025 bis 31.12.2025
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzungen und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Entwürfe der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 einschließlich des Haushaltsplanes und der Anlagen liegen in der Zeit vom 14.10.2025 bis 22.10.2025 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, d.h.

montags          09:00 bis 12:00 Uhr,
dienstags        09:00 bis 12:00 Uhr und
                        13:30 bis 18:00 Uhr,

donnerstags    09:00 bis 12:00 Uhr und
                        13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags            09:00 bis 12:00 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, d.h.

mittwochs       09:00 bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Limbach-Oberfrohna, Zimmer B 105, zu Jedermanns Einsichtnahme aus. 

Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum Ablauf des 03.11.2025 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich zu Protokoll während der vorstehend genannten Öffnungszeiten vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einsichtnahmen bzw. Einwendungen die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt, welche an das Amt für Kommunalaufsicht des Landkreises Zwickau übermittelt werden. Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter: https://www.formularservice-sachsen.de/nfs/upload_formular/25/DatenschutzerklrungFinanzen.pdf.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

gez. 

Inka Mokros 

Leiterin Fachbereich Finanzen

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Möglichkeit für Einwendungen

Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum Ablauf des 03.11.2025 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Hinterlassen Sie uns dafür zunächst Ihre persönlichen Angaben. Auf der nächsten Seite können Sie Ihre Einwendungen formulieren.

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Fachbereich Finanzen der Stadt Limbach-Oberfrohna

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Fax.: 03722 78303

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Tel.: 03722 78 242

E-Mail: datenschutz@limbach-oberfrohna.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

Prüfung Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Prüfung Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

berechtigtes Interesse der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und Ihre freiwillige Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a und c EU-DSGVO)

Kategorien der erhobenen Daten:

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Die Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt

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