Initiative Stadt Limbach-Oberfrohna Sport und Tourismus

Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Caravanstellplätzen in Limbach-Oberfrohna

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.06.2025 bis 15.07.2025
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Die Stadt Limbach-Oberfrohna lädt Investoren ein, am Interessensbekundungsverfahren für die Konzeptionierung, Errichtung und Betreibung von Caravanstellplätzen teilzunehmen.

Gemeinsam mit Ihnen möchte die Stadt Limbach-Oberfrohna ihre Angebotsvielfalt ausbauen. Der Campingtourismus erfährt in den letzten Jahren ein stetiges Wachstum. Die Stadt Limbach-Oberfrohna verfügt über eine Vielzahl touristischer Attraktionen, kann ihren Gästen aber aktuell noch keine vollwertigen Caravanstellplätze anbieten.. Attraktive und gut gelegenene Entwicklungsflächen sind vorhanden. Angestrebt werden ca. 20 - 30 Stellflächen verteilt im ganzen Stadtgebiet, z.B. am Schloss Wolkenburg, am Waldgebiet Hoher Hain, in den Ortsteilen Rußdorf und Bräunsdorf oder in unmittelbarer Nähe zum Limbacher Teichgebiet. Vorgaben hierzu gibt es keine, die Vorschläge der Interessenten werden im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens auf wesentliche Umsetzbarkeit geprüft.

Sämtliche Kosten für die Konzeptionierung, die Errichtung und den Betrieb obliegen dem Anbieter bzw. dem Betreiber der Anlage.

Inhalt der Interessenbekundung und Abgabefrist:

Diese Veröffentlichung stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach VOL/ VOB oder VgV handelt. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine Markterkundung nach den Grundsätzen eines Wettbewerbes und damit um eine besondere Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Die Interessenbekundung ist online bis zum 15. Juli 2025 bei der Stadt Limbach-Oberfrohna einzureichen. Füllen Sie hierfür unten angefügtes Formular aus.

Die Stadt Limbach-Oberfrohna wird Gespräche mit aussichtsreichen Interessenten führen. Eine abschließende Entscheidung treffen die städtischen Gremien. Die Stadt Limbach-Oberfrohna behält sich vor, bei fehlender Eignung der eingegangenen Bewerbungen, das Interessenbekundungsverfahrens aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. Es handelt sich bei der Interessenbekundung auch nicht um eine Auftragsvergabe.

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Bildung und Kultur / Sachgebiet Stadtmarketing und Freizeit

Ronny Friedrich

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