Initiative Stadt Limbach-Oberfrohna Wirtschaft und Industrie

Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer digitalen Informationstafel

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.03.2025 bis 14.04.2025
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Die Stadt Limbach-Oberfrohna beabsichtigt die Errichtung einer digitalen Informationstafel im Rahmen der Neugestaltung des Johannisplatzes in der Innenstadt.

Besucher in Limbach-Oberfrohna sollen im Kulturhauptstadtjahr 2025 und darüber hinaus einen Überblick über die Stadt sowie den verschiedenen Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten und Attraktionen erhalten. Um die Aufmerksamkeit der Betrachter zu erhöhen, soll das Display interaktiv gestaltet sein. Zudem soll die digitale Informationstafel den ortsansässigen Unternehmen ermöglichen, ihre Werbebotschaften auf effektive und innovative Weise zu präsentieren. Die Errichtung und das Betreiben sollen inklusive der Kostentragung dem Anbieter und gleichzeitig auch Betreiber der Anlage obliegen. Die Übernahme der Betriebskosten kann durch Stadt Limbach-Oberfrohna erfolgen.

Inhalt der Interessenbekundung und Abgabefrist:

Diese Veröffentlichung stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach VOL/ VOB oder VgV handelt. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine Markterkundung nach den Grundsätzen eines Wettbewerbes und damit um eine besondere Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 14. April 2025 bei der Stadt Limbach-Oberfrohna, Wirtschaftsförderung,  Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@limbach-oberfrohna einzureichen.

Die Stadt Limbach-Oberfrohna wird Gespräche mit aussichtsreichen Interessenten führen. Eine abschließende Entscheidung treffen die städtischen Gremien. Die Stadt Limbach-Oberfrohna behält sich vor, bei fehlender Eignung der eingegangenen Bewerbungen, das Interessenbekundungsverfahrens aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. Es handelt sich bei der Interessenbekundung auch nicht um eine Auftragsvergabe.

Kontakt

Wirtschaftsförderung

Simone Friedrich & Nadine Dörfler

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1 | 09212 Limbach-Oberfrohna

Postanschrift: PSF 1352 | 09205 Limbach-Oberfrohna

Tel.: +49 3722 78-435 und 306

Fax: +49 3722 78-303

E-Mail: wirtschaftsfoerderung@limbach-oberfrohna.de * | www.limbach-oberfrohna.de

* Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte Dokumente

Informationen

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