Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Beschluss

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "An der Herrnsdorfer Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 11.10.2018 bis 10.10.2019
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Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplans "An der Herrnsdorfer Straße"

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „An der Herrnsdorfer Straße“ im Ortsteil Wolkenburg - Kaufungen

 

Der Stadtrat der Stadt Limbach-Oberfrohna hat mit Beschluss vom 04.09.2017 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „An der Herrnsdorfer Straße“ Bearbeitungsstand 14.07.2017, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

Die gemäß § 10 Abs. 2 BauGB erforderliche Genehmigung wurde am 07.09.2018 AZ: 1462-621.41.00487 durch das Landratsamt Zwickau erteilt.

 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Stadtverwaltung Limbach - Oberfrohna, Rathausplatz 1 im Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer F 112 während der Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag:                     9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:                  9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag:             9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag:                      9:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangen.

 

Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt. Die vollständigen Unterlagen können auf dem Mandanten-Beteiligungsportal der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich ist demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
     
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach  §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
     
    Limbach-Oberfrohna, den 02.10. 2018
     
     
    gez.
    Dr. Jesko Vogel

      Oberbürgermeister                                                                         Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Fachbereich iV - Stadtentwicklung

SG Stadtplanung

Frau Angelika Spangenberg

Tel. 03722-78310

Gegenstände

Übersicht
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Planzeichnung (Teil A)
  • Textliche Festsetzungen (Teil B)
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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