Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Das Strip-Till-Verfahren in winterharte Zwischenfrüchte beim Mais aus Sicht von Boden- und Gewässerschutz

  • Status Beendet
  • Termin 22.05.2023 09:30 Uhr
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LWB Kitzscher "Horsch Focus TD im Einsatz"

Das Strip-Till-Verfahren im Maisanbau stellt insbesondere in erosionsgefährdeten Lagen eine wirkungsvolle Möglichkeit dar, den Boden vor Abtrag zu schützen. Mit dem erwarteten Glyphosatverbot ab 2024 werden jedoch hohe Herausforderungen an das Verfahren gestellt. In vielen Milchviehbetrieben in Vorgebirgslagen ist das Futterbausystem mit einjährigem Weidelgras und anschließendem Silomais von Interesse. Soll der Mais im Strip-Till-Verfahren ohne Glyphosat etabliert werden, so stellt die Regulierung der Altnarbe mithilfe geeigneter Mais-Gramnizide die größte Herausforderung dar. Welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen, soll auf dem Feldtag anhand des im letzten Herbst angelegten Zwischenfruchtversuches mit winterharten Komponenten (Weidelgras, Winterrübsen) diskutiert werden. Weiterhin sollen bei der Veranstaltung Hinweise zum effizienten Nährstoffeinsatz zu Mais im Nitratgebiet gegeben werden.

Der Termin ist ein Vorabtermin, der sich je nach Witterung noch verschieben kann und erst im Laufe des Mais endgültig festgelegt wird.

Falls Sie über eine evtl. Terminverschiebung informiert werden wollen, melden sie sich bitte an.

Veranstaltungstermin
Montag 22.05.2023 09:30 - 12:00 Uhr
Themenschwerpunkt
Pflanzenbau
Zielgruppe
Landwirte - Pflanzenbau, Landwirte - Tierhaltung
Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 887 KB)
Veranstaltungsort
Maisfeld der Wirtschaftshof "Sachsenland" Röhrsdorf/Wittgensdorf eG in Pleißa
Hohensteiner Straße 163, 09212 Limbach-Oberfrohna

Kontaktperson

Florian Kelly-Beuthner
LfULG
Telefon: +49 35242 631-8504
E-Mail: Florian.Kelly-Beuthner@smekul.sachsen.de

 

Marc Büchner
AgUmenda GmbH
Telefon: 01522 9316577; Telefax: 032 221322 243
E-Mail: m.buechner@agumenda.de

Teilnahmebedingungen

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Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Medienvertreter, das LfULG sowie deren Kooperationspartner der Veranstaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf www.sachsen.de, auf Social-Media-Kanälen der Sächsischen Staatsregierung (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

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