Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Stufe 4) 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.05.2024 bis 31.05.2024
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Planzeichnung

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen des Verfahrens wurden durch den Stadtrat der Stadt Lengenfeld in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 unter der Beschussnummer 045/2024 die Lärmkarten und Steckbriefe zur Lärmaktionsplanung gebilligt und zur Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden bestimmt. Der Beschuss 045/2024 wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Entsprechend der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind seit 2007 im Turnus von 5 Jahren Lärmaktionsplanungen in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Hierbei müssen sich die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit der lokalen Lärmsituation auseinandersetzen. Maßgebliche Grundlage sind die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung. In Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Sie dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. Im Anschluss an die Lärmkartierung erfolgt die Prüfung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen hinsichtlich Lärmproblemgebieten und Lärmauswirkungen. In der Stadt Lengenfeld wurden hierzu im Jahr 2024 durch die Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH Zwickau/Leipzig (GAF) die turnusgemäße Lärmkartierung (Stufe 4) vorgenommen und für schutzwürdige Gebiete mit einem Straßenverkehrsaufkommen von über 3 Mio. KfZ/Jahr weitergehende Untersuchungen zur Lärmbelastung an der A72 sowie der B94 durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden in der Zeit vom 02.05.2024 bis 31.05.2024 veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice – Ausschreibungen – Aktuelle Beteiligungen“ sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt. Ergänzend zur Veröffentlichung liegen die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 02.05.2024 bis 31.05.2024 in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 306, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten in der 19. Kalenderwoche. Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme von Anregungen und Hinweisen gegeben. Dabei können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail, über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Zeitgleich werden die von der Lärmaktionsplanung berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Lengenfeld, 09.04.2024 Dienstsiegel V. Bachmann, Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel: 037606 305 42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

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