Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Beschluss

Änderungsbebauungsplan zum BBP Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet "Hauptmannsgrüner Straße" OT Irfersgrün

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.08.2026 bis 31.07.2030
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

Bekanntmachung der Genehmigung und des Inkrafttretens des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet  „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün
 

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 27.04.2026 den Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün in der Fassung vom 27.03.2026, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischem Teil (M 1:1.000) und textlichem Teil im Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 27.03.2026 wurde gebilligt und dem Änderungsbebauungsplan beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans ergibt sich aus der Planzeichnung.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte ohne Auflagen mit Bescheid Nr. 621.416-230-2026/1 ÄndergBPl zum BPl. Nr. 7 Hauptmannsgrüner Str. Irfersgrün vom 20.07.2026 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieses Änderungsbebauungsplanes tritt der ursprüngliche, seit dem 19.07.2006 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, vollständig außer Kraft.

Der Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, der Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung kann nach
§ 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld im Zimmer 306 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Änderungsbebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Dienstzeiten:

Montag                          9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                        geschlossen

Donnerstag                    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

Freitag                           9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die Satzungsunterlagen in das Internet der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice-Stadtentwicklung-Stadtplanung-Bauleitplanung“ eingestellt und über das zentrale Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Hinweise

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die nach den §§ 39 bis 42 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans sowie
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lengenfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der aktuell gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lengenfeld, den 24.07.2026

                                                                                          Siegel               

__________________________

Michael Heuck

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

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