Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Beschluss

BBP Nr. 26 "Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.07.2025 bis 31.07.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

Bekanntmachung der Genehmigung und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes
Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 28.10.2024 (Bestätigungsbeschluss am 27.01.2025) den Bebauungsplan Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün, in der Fassung vom 17.10.2024, bestehend aus zeichnerischem Teil (M 1:1000) und textlichem Teil im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 17.10.2024 sowie deren Anlagen wurden gebilligt und dem Bebauungsplan beigefügt.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte ohne Auflagen mit Bescheid Nr. 621.416-230-2025/4 BPL Nr.26 Edeka-Markt Lengenfeld vom 12.05.2025 und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün einschließlich der Begründung und seiner Anlagen gemäß § 10a Abs. 1 BauGB kann in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld im Zimmer 306 während der untenstehenden Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Dienstzeiten:

Montag                          9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                        geschlossen

Donnerstag                    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

Freitag                           9:00 bis 12:00 Uhr

Der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 26 Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün mit der Begründung und seiner Anlagen wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice-Stadtentwicklung-Stadtplanung-Bauleitplanung“ eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die nach den §§ 39 bis 42 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans sowie
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 26 schriftlich gegenüber der Stadt Lengenfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der aktuell gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lengenfeld, den 10.07.2025

                                                                                          Siegel               

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V. Bachmann

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

Gegenstände

Übersicht
  • BBP Nr. 26 Planurkunde
  • BBP Nr. 26 Begründung
  • BBP Nr. 26 Anlagen 1-9
  • BBP Nr. 26 Anlage 10
  • BBP Nr. 26 Anlage 11-18
  • BBP Nr. 26 Anlage 19-22

Informationen

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