Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 25 "Solarpark A72 - Waldkirchen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.01.2024 bis 09.02.2024
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Planzeichnung

                                            Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

                                                              über die

                        öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 25
           „Solarpark A72 – Waldkirchen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Fassung November 2023

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Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark A72 – Waldkirchen“, Fassung November 2023, bestehend aus den Planzeichnungen Teilflächen Schmalzbach und Oberheinsdorfer Straße mit zeichnerischem Teil (M 1:2.000) und textlichem Teil sowie der Planzeichnung Teilgebiete Marienhöhe Nord und Marienhöhe Süd mit zeichnerischem Teil (M 1:2.000) und textlichem Teil beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden in der Fassung vom November 2023 sowie die Artenschutzrechtliche Begutachtung der Bestände bodenbrütender Vögel als Anlage, Fassung Oktober 2023, gebilligt. Weiterhin bestimmte der Stadtrat die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Beschussnummer 137/2023). Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 137/2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel der Planung ist es den Anteil Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung zu erhöhen, um im Rahmen der Energiewende die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die importunabhängige Energieversorgung weiter voranzubringen. Dazu soll auf landwirtschaftlichen Flächen nördlich sowie nordöstlich der Ortslage von Waldkirchen ein Solarpark als Photovoltaik-Freiflächenanlage über vier Teilflächen entstehen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines EEG-förderfähigen 500 m Korridors zur Bundesautobahn A72.

Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 55,9 ha.

Die Teilflächen „Schmalzbach“ und „Oberheinsdorf“ definieren eine Fläche von ca. 21,5 ha.

Diese beinhaltet die Flurstücke Nr. 585/2, 665 (tlw.), 684/1 (tlw.), 689/1 (tlw.), 696/1 (tlw.), 705/1 (tlw.), 705/2, 710, 726 (tlw.), 730/1, 731 (tlw.), 1469/3 (tlw.), 1470 (tlw.) der Gemarkung Waldkirchen.

Der Geltungsbereich der Teilfläche „Marienhöhe Süd“ umschließt eine Fläche von rund 12,8 ha die folgende Flurstücke beinhaltet: 844/7 (tlw.), 848/1 (tlw.), 859/1, 861/1 (tlw.), 870 (tlw.), 877 (tlw.), 878 (tlw.), 879 (tlw.), 882, 884, 885, 1473/3 der Gemarkung Waldkirchen.

Die Teilfläche „Marienhöhe Nord“ mit einer Fläche von ca. 21,6 ha umfasst die Flurstücke Nr. 764 (tlw.), 768, 772/a (tlw.), 773/a (tlw.), 780, 781, 782 (tlw.), 816 (tlw.), 819/1, 820/1 (tlw.), 821, 824, 825, 829/1, 838/1, 844/3, 845/1, 1471/1 (tlw.),1471/3 (tlw.) der Gemarkung Waldkirchen.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark A72  –  Waldkirchen“, Fassung November 2023, bestehend aus der Planzeichnung Teilflächen Schmalzbach und Oberheinsdorfer Straße mit zeichnerischem Teil (M 1:2.000) und textlichem Teil sowie der Planzeichnung Teilgebiete Marienhöhe Nord und Marienhöhe Süd mit zeichnerischem Teil
(M 1:2.000) und textlichem Teil , die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom November 2023 sowie die Artenschutzrechtliche Begutachtung der Bestände bodenbrütender Vögel als Anlage, Fassung Oktober 2023, liegen in der Zeit

                                                           vom   10.01.2024 bis 09.02.2024

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 308, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:     

                          Montag                     9.00 bis 12.00 Uhr

                          Dienstag                   9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                          Donnerstag              9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

                          Freitag                      9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bei diesem Verfahren ergibt sich aus den Bestimmungen des § 2a und § 2 Abs. 4 BauGB die Erforderlichkeit einer Umweltprüfung, wonach für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Der Umweltbericht bildet nach § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Umweltbericht gemäß Anlage 1 BauGB spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung mit folgenden Inhalten:

       -Biotische Schutzgüter: Aussagen zu planungsrelevanten Arten (z.B. Feldlerche), Biotoptypen,  
        Schutzobjekten und -gebieten

       -Schutzgüter Boden und Wasser: Aussagen zu Versiegelung und Niederschlagswasser

       -Schutzgut Klima/Luft: Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftentstehung

       -Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehr, Freizeit und Erholung

       -Schutzgut Landschaft: Aussagen zu Orts- und Landschaftsbild

       -Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung sowie Kompensation

  • Anlage zum Umweltbericht: Artenschutzrechtliche Begutachtung der Bestände bodenbrütender Vögel
  • Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor und können eingesehen werden:

Stellungnahme

Freistaat Sachsen, Landesdirektion Sachsen

Regionalplan Südwestsachsen, Bestehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Kulturlandschaftsschutz landschaftsprägender Höhenrücken, Kuppen- und Hanglagen „Burkhardtswald-Schwelle“, Arten- und Biotopschutz, Kaltluftgebiete

Freistaat Sachsen, Landesamt für Archäologie

Archäologische Relevanz des Plangebiets und ggf. Vorhandensein von Kulturdenkmälern, Durchführung von Grabungen vor Bodeneingriffen

Freistaat Sachsen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Agrarstruktur/ Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Beeinträchtigung Bodenfunktion, Geologie, Hydrogeologie: Trinkwasserschutzzonen II und III des Quellgebiets Hauptmannsgrün

Landratsamt Vogtlandkreis

Bauplanung, Denkmalschutz, Forstwirtschaft, Naturschutz, Abfallrecht/Bodenschutz, Wasserwirtschaft/Wasserrecht, Landwirtschaft, Kataster, Kampfmittelbelastung, Brand- und Katastrophenschutz

Planungsverband Region Chemnitz

Vorranggebiet Landwirtschaft in Marienhöhe Süd, Landschaftsprägender Höhenrücken, Kuppen- und Hanglagen „Burkhardtswald-Schwelle“, Vorhaltegebiet Natur- und Landschaft, Arten- und Biotopschutz, Waldabstand, Fledermäuse

Freistaat Sachsen, Oberbergamt

Erlaubnisfeld Erzgebirge

Zweckverband Wasser- und Abwasser Vogtland

Schutzzonen des Wasserschutzgebiets Hauptmannsgrün

Gemeinde Heinsdorfergrund

Wildvorkommen, Störung Lebensraum, Lufterwärmung

Bürger 1 - 4

Flächenverbrauch, Ernährungssicherheit, Landschaftsbild, Wildwechsel

Die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung und der Umweltbericht, Fassung November 2023, Artenschutzrechtliche Begutachtung der Bestände bodenbrütender Vögel als Anlage, Fassung Oktober 2023 nebst den nach Einschätzungen der Stadt Lengenfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Dokumenten können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice – Ausschreibungen – Aktuelle  Beteiligungen“ sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 10.01.2024 bis 09.02.2024 eingesehen werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 12.12.2023                         
 

Volker Bachmann                                                           Dienstsiegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 25 „Solarpark A72 – Waldkirchen“.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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