Bebauungsplan Stadt Heidenau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan M 14/1 "Quartier an der Müglitz"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 02.12.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan M14/1 "Quartier an der Müglitz"

Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ in der Fassung vom 02.08.2024 im Verfahren nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentliche Beteiligung gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 4a BauGB

Der Heidenauer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2018 (Vorlagen-Nr.: 131/2018) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ nach §2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 399/6 und 399/7 der Gemarkung Mügeln sowie 228/8 TF, 228/9, 228/10 und 247/10 TF der Gemarkung Heidenau in einer Gesamtgröße von ca. 6 ha. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.

Das Plangebiet wird südwestlich durch die S172 und nördlich von der Müglitz sowie der Mühlenstraße begrenzt. Südlich befinden sich ein Lebensmitteldiscounter, ein Getränkefachmarkt sowie ein Bäcker, die an die Gabelsberger Straße anschließen.

Das Planungsziel ist eine städtebauliche Aufwertung und damit eine innerstädtische Nachverdichtung der derzeit brachliegenden Fläche, geprägt durch eine Nutzungsmischung von Wohn- und Gewerbebauten. Es soll ein Quartier mit Aufenthaltsqualität entstehen und eine Verbindung zum zukünftig geplanten Areal „MAFA- Park“ durch eine Fuß- und Radwegebrücke geschaffen werden.

In der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2022 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom (i.d.F.v.) 01.04.2022, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Vorlagen- Nr.: 087/2022). In der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 hat der Stadtrat der Stadt Heidenau die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes M14/1 „Quartier an der Müglitz“ i.d.F.v. 01.04.2022 beschlossen (Vorlage- Nr. 004/2023).

In diesem Zug wurde dem ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes das städtische Flurstück 399/7 der Gemarkung Mügeln hinzugefügt. Damit soll das Plangebiet an die Mühlenstraße angebunden werden und damit eine Verbindung zum Stadtzentrum erhalten.

Bei der Erarbeitung des Entwurfs waren sich aus der Abwägung ergebende Änderungen, die Erfordernisse aus den noch nicht fertig gestellten Gutachten sowie weitere, aus städtebaulicher Sicht erforderliche Belange zu berücksichtigen. Weitere wesentliche Änderungen erfolgten:

  • Ergänzungen von Pflanzbindungsflächen sowie Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • Ergänzung einer Retentionsmulde,
  • Konkretisierung der von Bebauung freizuhaltenden Flächen auf einen Gewässerrandstreifen von 5 m,
  • Ergänzung von Flächen mit Leistungsrechten,
  • Ergänzung der zulässigen Dachformen hinsichtlich des Pultdaches,
  • Entfernung der Festsetzung zur Regelung der Überschreitung der GRZ in Mischgebieten,
  • Reduzierung der im WA1 nachzuweisenden Stellplätze von 1,5 auf 1,
  • Konkretisierung der hochwasserangepassten Bauweise,
  • Ergänzung der Festsetzung zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Müglitz,
  • Ergänzung von Festsetzungen hinsichtlich Maßnahmen zum Immissionsschutz,
  • Ergänzung einer Vielzahl von Artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen,
  • hinsichtlich der Bodenbelastung wurde die Festsetzung auf die Überdeckung des Bodens konkretisiert
  • Änderung der Festsetzung zur Gestaltung der Fassaden auf Putzfassaden teilweise mit Natursteinsockel und/oder Holzverschalungen
  • Ergänzung der Festsetzung von PV-Anlagen
  • Festsetzung von Tiefgaragen und einer optionalen Quartiersgarage

Innerhalb der Stadtratssitzung am 26.09.2024 (Vorlagen-Nr.: 093/2024) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ i.d.F.v. 02.08.2024 bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen, gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmt.

Im Rahmen der Beteiligung möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger über den Stand des Bebauungsplanes in Kenntnis setzen und einbinden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ in der Fassung vom 02.08.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens einem Monat

vom 28.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024

auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen“ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die Veröffentlichung umfasst folgende Unterlagen:

  • Planzeichnung i.d.F.v. 02.08.2024;
  • Textliche Festsetzungen i.d.F.v. 02.08.2024;
  • Begründung (Teil A) i.d.F.v. 02.08.2024;
  • Umweltbericht (Teil B) i.d.F.v. 02.08.2024;
  • Städtebauliches Konzept i.d.F.v. 12.03.2024
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung i.d.F.v. 02.08.24
  • Grünordnungsplan i.d.F.v. 02.08.2024
  • GOP- Karte 1- Bestand i.d.F.v. 02.08.2024
  • GOP- Karte 2- Maßnahmen i.d.F.v. 02.08.2024
  • Verkehrsuntersuchung i.d.F.v. 07.02.2024
  • Bericht zur Altlastenerkundung i.d.F.v. 08.12.2014
  • Bearbeitungskonzept Sanierung i.d.F.v. 07.04.2016
  • Wasserrechtliches Gutachten i.d.F.v. 17.11.2022
  • Schalltechnische Untersuchung i.d.F.v. 02.08.2024
  • Gutachten Grund- Oberflächenwasser Boden i.d.F.v. 30.08.2023
  • Ergänzung zum Gutachten Grund- Oberflächenwasser Boden i.d.F.v. 31.07.2024
  • Anlage zur Niederschlagsbewirtschaftung i.d.F.v. 12.03.2024
  • Konzept zur Niederschlagsbewirtschaftung i.d.F.v. 12.03.2024
  • Stellplatznachweis i.d.F.v. 30.08.2024
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
  • Tiere und Pflanzen: Überarbeitung der Pflanzliste und Berücksichtigung der Zauneidechse, Hinweise auf meldepflichtige bzw. ungeeignete Pflanzen
  • Fläche und Boden: Problematiken durch Entsiegelung der Flächen hinsichtlich der Altlastenverdachtsflächen, erhöhte Konzentrationen von Altlasten
  • Wasser: Überschwemmungs- und Risikogebiet Müglitz, vorbeugender Hochwasserschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Grundwassermessstellen
  • Kultur und Sachgüter: Einarbeitung der in der Nähe befindlichen Kulturdenkmäler und des archäologischen Relevanzbereiches
  • Mensch und seine Gesundheit: ausgehende Lärmimmissionen der S172- daher zunächst Bebauung entlang der S172 zur Abschirmung der hinteren Gebäude, Radonschutz, Absicherung der Baustelle

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), Zimmer 108, 01809 Heidenau. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während folgender Zeiten möglich:

Montag:           8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr;

Dienstag:         8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr;

Donnerstag:    8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr und

Freitag:           8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/571-451 bzw. per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich.

Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans einzureichen. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Heidenau, den 18.10.2024

J. Opitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Heidenau

Bauamt/ Sachgebiet Stadtplanung 

Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau

Stellungnahmen sind elektronisch an folgende E-Mailadresse zu übermitteln:

stadtplanung@heidenau.de

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