Bebauungsplan Stadt Heidenau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan M 14/1 "Quartier an der Müglitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.08.2022 bis 16.09.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ – VORENTWURF i. d. F. v. 01.04.2022

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan M 14/1 “Quartier an der Müglitz“ neu aufzustellen (Vorlagen-Nr. 087/2022). Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wurde am 15.07.2022 im Heidenauer Journal Nr. 13/2022 ortsüblich bekannt gemacht. In selbiger Sitzungsfolge wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Städtebaulichen Konzept, der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie den bereits erstellten Gutachten (Boden- und Wasserrechtliches Gutachten) gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr.: 088/2022).

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 6 Hektar (ha) umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Mügeln: 399/6 und 399/7 sowie der Gemarkung Heidenau: 228/9 und 229/10 und wird im Südwesten von der Hauptstraße (S 172), im Nordwesten und Nordosten von dem Fluss Müglitz sowie im Südosten von der Gabelsbergerstraße bzw. vom Einzelhandelsstandort LIDL begrenzt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

  • Revitalisierung einer Gewerbebrache und Beseitigung von Missständen
  • Schaffung eines neuen, innerstädtischen Quartiers mit einer geordneten Nutzungsmischung aus Wohnen und verträglichem Gewerbe, die sich in die vorhandene Stadtstruktur einfügt und diese ergänzt
  • Städtebauliche Nachverdichtung mit Stadttypischen Wohnformen
  • Neuanlage der verkehrlichen Erschließung im Quartier und Anbindung/Anpassung an die Erfordernisse bestehender Straßen
  • Neuanlage eines Fuß- und Radwegs entlang der Müglitz;
  • Aufwertung der Uferzone und Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung des erforderlichen Retentionsraumes
  • Flächenentsieglung und Durchgrünung des Quartiers mittels Neupflanzungen zur Optimierung des Mikroklimas
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen einer direkten fußläufigen und Radverbindung zur Innenstadt über die Müglitz hinweg

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten in Kenntnis setzen und einbinden. Unter Beachtung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sowie der jeweils geltenden Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) liegen die folgenden Unterlagen:

  • Städtebauliches Konzept i. d. F. v. 01.04.2022
  • Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) i. d. F. v. 01.04.2022,
  • Begründung mit Umweltbericht i. d. F. v. 01.04.2022,
  • Grünordnungsplan mit den Kartenanlagen 1 und 2 i. d. F. v. 01.04.2022,
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung i. d. F. v. 01.04.2022,
  • Wasserrechtliches Gutachten i. d. F. v. 01.04.2022,
  • Bodengutachten inkl. der Ergänzung i. d. F. v. 21.11.2014 sowie
  • das Bearbeitungskonzept zur Revitalisierung i. d. F. v. 07.04.2016

zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau/ Bauamt, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), 1. OG, Raum 107, 01809 Heidenau im Zeitraum

vom 15.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022

während der geltenden Öffnungszeiten

                                    Montag           8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

                                    Dienstag         8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

                                    Mittwoch         geschlossen

                                    Donnerstag     8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

                                    Freitag            8:30-12:00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de, öffentlich aus. Parallel dazu kann der Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ als auch im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Sofern die Stadtverwaltung während des Auslegungszeitraumes für den Besucherverkehr geschlossen werden sollte, gilt gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans M 14/1 „Quartier an der Müglitz“, ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/ 571-451 oder per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der o. g. Telefonnummer erforderlich. Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. des Einwänders müssen lesbar enthalten sein.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

J. Opitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt Heidenau

Sekratariat Tel.: 03529/ 571-451  / eMail: bauamt@heidenau.de

Postanschrift: Dresdner Str. 47

Besucheranschrift: Von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck)

01809 Heidenau

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