Bebauungsplan Stadt Großröhrsdorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Am Festplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2023 bis 25.08.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit

(gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

zum Bebauungsplan „Am Festplatz“

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2023 mit Beschluss Nr. StR 281-41./23 den Entwurf zum Bebauungsplan „Am Festplatz“ in der Fassung vom 11.05.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan hat die Errichtung einer Sport- und Mehrzweckhalle auf einer unbebauten Fläche am Festplatz in Großröhrsdorf zum Ziel.

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange vor:

  • Schalltechnisches Gutachten, EIBS GmbH Dresden, vom 16.05.2022
  • Baugrunduntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden, vom 26.08.2019
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ i.d.F. vom 08.04.2021 mit den Schwerpunkten Bodenschutz, Immissionsschutz, Naturschutz, Geologie, Klimaschutz und Niederschlagswasserverbringung (Landratsamt Bautzen, Schreiben vom 08.11.2021, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 02.11.2021, BUND, Schreiben vom 09.11.2021)

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Festplatz“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 11.05.2021 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

                    vom 24. Juli 2023 bis einschließlich 25. August 2023

zu den Zeiten

Montag:            8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:         geschlossen

Donnerstag:    8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:             8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stefan Schneider

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Beatrice Sachse

Telefonnr. 035952 / 28363

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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