Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Melanchthonstraße“
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat Großröhrsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Melanchthonstraße“. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für eine Erweiterung des angrenzenden Gewerbebetriebes einschließlich Sicherung einer angemessenen Erschließung unter Berücksichtigung aller Umweltbelange.“
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 955/3 und 956/11 sowie Teilflächen der Flurstücke 956/3 und 956/6 der Gemarkung Großröhrsdorf mit einer Fläche von ca. 7.500 m².
Der Bebauungsplan wird im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf billigte den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Melanchthonstraße“ in seiner Sitzung am 25.04.2023 und bestimmte ihn zur Offenlage.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Melanchthonstraße“, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 09.09.2022 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023
zu den Zeiten
Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Frau Beatrice Sachse
Telefonnr. 035952 / 28363