Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
zur Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung“ in der Fassung vom 20.05.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Siedlung Westteil“ wurde weitgehend realisiert.
Die von der Teilaufhebung betroffenen Flurstücke 1061/6, 1061/9, 1070 und 1075/4 der Gemarkung Bretnig sind bisher nicht bebaut oder erschlossen. Da eine gesicherte Erschließung nicht in Aussicht steht, soll der Teilbereich des Bebauungsplans aufgehoben werden.
Im Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung sind die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt. Weitere umweltbezogene Informationen oder Hinweise aus Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf sind nicht vorhanden und wurden daher auch nicht in den Entwurf aufgenommen.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, Bearbeitungsstand: 20.05.2022, liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 01. August bis einschließlich 02. September 2022
zu den Zeiten
Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/index.php und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Frau Beatrice Sachse
Telefonnr. 035952 / 28363