Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
zum Bebauungsplan „Alte Straße – Bereich Praßerstraße“
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Straße – Bereich Praßerstraße“.
Planungsziel ist es, die Brachfläche als allgemeines Wohngebiet unter Einbeziehung der bereits gewerblich genutzten Flächen als Mischgebiet einer sinnvollen städtebaulichen Nutzung zuzuführen. Dadurch soll Bauland für ca. 5 Eigenheime, ein Mehrfamilienhaus sowie Fläche für Gewerbebetriebe erschlossen werden.
Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) angewandt. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. § 4cBauGB ist nicht anzuwenden.
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf billigte den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Straße – Bereich Praßerstraße“ in seiner Sitzung am 21.12.2021 und bestimmte ihn zur Offenlage.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Straße – Bereich Praßerstraße“, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, Bearbeitungsstand: 18.11.2021 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 18. Februar 2022
zu den Zeiten
Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Großröhrsdorf www.grossroehrsdorf.de und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
In Abhängigkeit von der Lageentwicklung soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen. Eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes kann durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.
Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schneider
Bürgermeister
Frau Sachse