Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)
zur Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf beschließt die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung im Regelverfahren.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Siedlung Westteil“ wurde weitgehend realisiert.
Die von der Teilaufhebung betroffenen Flurstücke 1061/6, 1061/9, 1070 und 1075/4 der Gemarkung Bretnig sind bisher nicht bebaut oder erschlossen. Da eine gesicherte Erschließung nicht in Aussicht steht, soll der Teilbereich des Bebauungsplans aufgehoben werden. Es wird das Regelverfahren nach § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB angewandt. Es ist die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. Im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung sind die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt.
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf billigte den Vorentwurf des Bebauungsplanes Änderung des „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung in seiner Sitzung am 21.12.2021 und bestimmte ihn zur Offenlage.
Der Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, Bearbeitungsstand: 20.09.2021 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 18. Februar 2022
zu den Zeiten
Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/index.php und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
In Abhängigkeit von der Lageentwicklung soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen. Eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes kann durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schneider
Bürgermeister
Frau Sachse