Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

Freie Gemeinschaftsschule Großpösna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

zum Bebauungsplan „Freie Gemeinschaftsschule Großpösna“

als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch)

Der Gemeinderat Großpösna hat am 17.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Freie Gemeinschaftsschule Großpösna“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha und beinhaltet aktuell das Flurstück 198/24 sowie Teilflächen der Flurstücke 193/17, 195/1, 198/23, 206 und 337/8 der Gemarkung Großpösna. Der Umgriff des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung (Anlage 1) dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan soll die Nutzung der Fläche für eine freie Gemeinschaftsschule, inklusive etwaiger Freizeit- und Sportanlagen sowie einschließlich der für die genannte Nutzung erforderlichen äußeren Erschließung, planungsrechtlich vorbereitet werden.

Hinweis zum beschleunigten Verfahren: Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB werden eingehalten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Freie Gemeinschaftsschule Großpösna“, bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 20.10.2025 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt

Der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Freie Gemeinschaftsschule Großpösna“, bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 20.10.2025, wird in der Zeit

vom 10.11.2025 bis 12.12.2025

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                                                                                             13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                                  09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                            09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                                                     09:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de eingereicht werden. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Daniel Strobel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

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Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

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