Bebauungsplan Stadt Großenhain Erneute Beteiligung

B-Plan "Wohnbebauung Scheunenstraße" - Wechsel der Verfahrensart nach § 13a BauGB sowie erneute öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.10.2023 bis 06.11.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in der Stadtratssitzung am 23.11.2022 die Einleitung und Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Scheunenstraße" im beschleunigten Verfahren beschlossen (BV 76/2022 SR).

Verfahrenswechsel

Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen im Verfahren nach §13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die Verfahrensart nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist (BVerwG, Urteil v. 18.7.2023, 4 CN 3.22). Die gewählte Verfahrensart nach § 13b BauGB kann aufgrund dieser neuen Ausgangslage für den Bebauungsplan "Wohnbebauung Scheunenstraße" nicht mehr angewendet werden, da keine Rechtssicherheit besteht.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 mit Beschluss-Nr. BV 69/2023 SR beschlossen, die Verfahrensart zu ändern und den Bebauungsplan "Wohnbebauung Scheunenstraße" im Verfahren nach § 13a BauGB mit gleichbleibendem Geltungsbereich, Planungsziel und Planungsinhalt fortzuführen und als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Hiernach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss zum Wechsel der Verfahrensart zu einem Bebauungsplanverfahren nach
§ 13a BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Erneute öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 mit Beschluss-Nr. BV 69/2023 SR den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Scheunenstraße" in der Fassung vom 07.08.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung sowie den dazugehörigen Fachgutachten gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in der Planzeichnung in der Fassung vom 07.08.2023 zeichnerisch dargestellt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Scheunenstraße", einschließlich der Begründung in der Zeit vom

06. Oktober 2023 bis einschließlich 06. November 2023

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planungsunterlagen liegen öffentlich aus:

  • Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Scheunenstraße" (Planzeichnung - Teil A und Textliche Festsetzungen -Teil B) in der Fassung vom 07.08.2023,
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Scheunenstraße" in der Fassung vom 07.08.2023 mit folgenden Anlagen:
    • Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Scheunenstraße", Fröhner Ingenieure GmbH, Baugrubenmanager, Radebeul (Stand 23.07.2022),
    • Schallimmissionsprognose Bebauungsplan "Wohnbebauung Scheunenstraße", akib Sachverständigen und Ingenieurgesellschaft mbh, Leipzig (Stand 22.03.2023),
    • Weitergehende Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zur Bodenbelastung, Fröhner Ingenieure GmbH, Baugrubenmanager, Radebeul (Stand 04.04.2023).

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Scheunenstraße" schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Großenhain, den 27.09.2023

Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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