Verfahren Stadt Großenhain Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Großenhain 1. Fortschreibung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.01.2020 bis -
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des INSEK

Der Stadtrat der großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 4. öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 119/2019 SR

Der Stadtrat beschließt die 1. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK). Den darin formulierten Leitlinien und Zielen für die Stadtentwicklung wird die Zustimmung erteilt.

Die Stadt Großenhain definiert mit dem INSEK für das gesamte Gemeindegebiet die langfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte für einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren.

Großenhain, 29.01.2020

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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