Flächennutzungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Gesamtflächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Großenhain: öffentliche Auslegung des Entwurfs

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.10.2023 bis 10.11.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In seiner Sitzung am 20.03.2019 (Beschluss Nr. BV 22/2019 SR) hat der Stadtrat der Stadt Großenhain die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet Großenhain einschließlich der Ortsteile nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des FNP fand im Jahr 2021 statt.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 mit Beschluss-Nr. BV 57/2023 SR den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 03.07.2023, bestehend aus der Planzeichnung, drei Beiplänen (Beiplan 1: Umweltbelange, Beiplan 2: Altlasten/Bergbau, Beiplan 3: Denkmalschutz), Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom:

06. Oktober 2023 bis einschließlich 10. November 2023

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planungsunterlagen liegen öffentlich aus:

  • Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Großenhain (Planzeichnung in der Fassung vom 03.07.2023) im Maßstab 1: 10.000.           
    Hinweis: Drucktechnisch bedingt liegt die Planzeichnung für die öffentliche Auslegung in zwei Teilplänen vor (Planteil Nord und Planteil Süd). In der digitalen Planfassung wird der Gesamtplan als ungeteiltes Dokument zur Verfügung gestellt.                
  • Beipläne zum Gesamtflächennutzungsplan in der Fassung vom 03.07.2023:
    Beiplan 1: Umweltbelange (Maßstab 1:15.000)
    Beiplan 2: Altlasten/Bergbau (Maßstab 1:25.000)
    Beiplan 3: Denkmalschutz (Maßstab 1:25.000)
  • Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 03.07.2023 mit Anlagen (Anlage 1) und Umweltbericht in der Fassung vom 03.07.2023 (Anlage 2)

Ergänzend liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen zur Einsicht mit aus:

[1] Stellungnahme der Landesdirektion, 30.08.2021.
[2] Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge, 13.07.2021.
[3] Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 07.09.2021.
[4] Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie, 30.06.2021.
[5] Stellungnahme des Staatsbetrieb Sachsenforst, 16.08.2021.
[6] Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, 22.09.2021.
[7] Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt, 28.07.2021.
[8] Stellungnahme des Landratsamtes Meißen, 14.09.2021.
[9] Stellungnahme des Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, 28.07.2021.
[10] Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, 31.08.2021.


Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit
Schadstoff- und Lärmbelastung, Trinkwasserversorgung, Hochwasserschutz, Anlagensicherheit/Störfallvorsorge, Belange Immissionsschutz, Hochwasserschutz

Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität
Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile, Biotopverbund, Arten- und Naturschutz

Schutzgut: Wasser (Oberflächen- und Grundwasser)
Gewässer im Gebiet, Strukturgüte und Zustand, Grundwasserkörper und ihr Zustand, Grundwasserneubildungsrate, Wasserschutzgebiete, berichtspflichtige Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Hinweise zum Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutzanlagen

Schutzgut: Boden
Bodenfruchtbarkeit, Bodenfunktionen, Bodengefährdung (Erosionsgefahr), Vorhandensein von Altlasten/Deponien, Geologie, Rohstoffgeologie, Hydrogeologie, Geotope, Bergbautätigkeit

Schutzgut: Fläche
aktuelle Nutzungsverteilung, Flächensparziele, Steuerung der Neuinanspruchnahme, Koordination von Flächenansprüchen, Freiraumschutz, bauflächenspezifische Hinweise

Schutzgut: Klima/Luft
Bestandsklima und Klimawandel, Kalt- und Frischluftbildung

Schutzgut: Landschaft
Relief, Landschaftsgestalt, Strukturvielfalt und Erlebniswirksamkeit, Empfindlichkeiten des Landschaftsbildes, landschaftsbezogene Erholung im Gebiet; Kulturlandschaftsprojekt Landkreis Meißen

Schutzgut: Kultur- und Sachgüter
Vorhandensein und Schutzbelange von Kultur-, Bau und Bodendenkmalen; Historische Kulturlandschaft Großenhainer Pflege


Die umweltrelevanten Informationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung sowie deren frühere Auskünfte in Reaktion auf die Planbeginnanzeige im Jahr 2019. Darüber hinaus wurden zur Erstellung des Umweltberichtes und zur Bewertung der Bauflächen zahlreiche umweltrelevante Informationen über das Datenportal „iDA“ des LfULG (www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/) bezogen, über das Geoportal Sachsen und das Geoportal des Landkreises Meißen, aus dem wirksamen Regionalplan für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge (2019) und aus dem Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Stand 2018). Weitere spezifische Quellen werden im Umweltbericht angegeben.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Großenhain schriftlich auf dem Postweg oder während der Dienstzeit zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Großenhain, den 27.09.2023

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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