Bebauungsplan Stadt Großenhain Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Industriegebiet Großenhain Nord" - Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung zum geänderten Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.07.2022 bis 16.09.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet Großenhain Nord“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 30.06.2022 beschlossen und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 30.06.2022 sowie die dazugehörigen Anlagen wurden gebilligt.

Die geänderten Bestandteile (redaktionelle Anpassungen und inhaltliche Änderungen) sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Ergänzung der textl. Festsetzungen Pkt. 1.1.1 Industriegebiet (§ 9 BauNVO):
    „Nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig“,
  • Ergänzung der textl. Festsetzungen Pkt. 2.1 Dachgestaltung der baulichen Anlagen:
    Auf mindestens 2/3 der Dachflächen sind Photovoltaik-Anlagen zu errichten,
  • Ergänzung der textl. Festsetzung Pkt. 4.3 Altlasten/Altlastenverdächtige Flächen über den Sanierungsstatus der jeweiligen Kontaminationsstandorte und Hinweisen zur Bauausführung im Umgang mit Altlasten und Bodenverunreinigungen,
  • Ergänzung der textl. Festsetzung Pkt. 4.4 zur Kontaminationsfreiheit der Versickerungsstandorte
  • Änderung des Sanierungsstatus der Kontaminationsstandorte aufgrund des Sanierungsfortschrittes in der Planzeichnung,
  • Aufnahme einer Ablagerungsfläche in der KS 5 in der Planzeichnung,
  • Abgrenzung wasserwirtschaftlicher Anlagen zu Gewässern im Sinne des SächsWG,
  • Redaktionelle Ergänzungen hinsichtlich des Denkmalschutzes, von Realisierungszeiträumen der jeweiligen Kompensationsmaßnahmen, der Lokalisation der CEF-Maßnahmen, zusätzlicher CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weitere Allgemeine Hinweise und Anregungen zur Bauausführung hinsichtlich der Altlasten.

Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht in der Fassung vom 30.06.2022 sowie den dazugehörigen Anlagen

vom 5. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der allgemeinen Sprechzeiten:

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planentwurfsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2]        Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ vom Büro für ökologische Studien, Naturschutzstrategien und Landschaftsplanung, 03.02.2016

[3]        Fortschreibung zum Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan “Industriegebiet Großenhain-Nord“ – Ergebnisse der Brutvogelerfassung 2021, 08.03.2022

[4]        Faunistische Erfassungen zum Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ vom Büro für ökologische Studien, Naturschutzstrategien und Landschaftsplanung, 02.09.2015

[5]        Kurzkonzept zur Nutzung der Feldflächen für die Feldlerche, 07.07.2021

[6]        Dokumentation der durchgeführten Untersuchung und Beurteilung des Bodens bzw. Baugrunds 2. Fortschreibung von OBUL Oberlausitzer Baustoff- und Umweltlabor GmbH, 28.01.2022

[7]        Entwässerungskonzept 31.07.2018, bestehend aus Erläuterungsbericht und Anlage 4 (Lage)

[8]        Schalltechnisches Gutachten von IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH, 11.12.2018

[9]        Verkehrsplanerische Untersuchung von IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme, vom Januar 2018 und Ergänzung zum Gutachten von 05.05.2022

[10]      die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge vom 16.03.2017
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.03.2017
  • Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter vom 05.07.2017
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Meißen vom 13.03.2017
  • Landesamt für Archäologie vom 14.02.2017
  • Sächsisches Oberbergamt vom 06.03.2017
  • LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 16.03.2017
  • Abwasserzweckverband Großenhain vom 07.03.2017
  • Wasserversorgung Riesa Großenhain GmbH vom 10.02.2017
  • Polizeidirektion Dresden vom 20.02.2017
  • Gemeinde Glaubitz vom 09.02.2017
  • Gemeinde Ebersbach vom 28.02.2017
  • Historische Flugzeuge J. Koch vom 08.03.2017

[11]      die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Landesdirektion Sachsen vom 06.06.2019
  • Landesdirektion Sachsen – Luftfahrtbehörde vom 24.05.2019
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 05.06.2019
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.06.2019
  • Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020
  • NaSa – Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019
  • Polizeidirektion Dresden vom 24.04.2019
  • Flugplatz Großenhain UG vom 06.05.2019
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019
  • Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH vom 16.05.2019
  • Grüne Liga Sachsen e.V. vom 12.06.2019
  • Deutsche Bahn AG vom 23.05.2019
  • Bürger 1 vom 07.05.2019
  • Bürger 2 vom 06.05.2019
  • Bürger 3 vom 07.05.2019
  • Bürger 4 vom 16.05.2019

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1], [6], [7]; [10] und [11] (SN – Regionaler Planungsverband vom 16.03.17; SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – Sächs. Oberbergamt vom 06.03.17, SN – LASuV, NL Meißen vom 13.03.17; SN – Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.03.17; SN – AZV Großenhain vom 07.03.2017; SN – Wasserversorgung Riesa Großenhain GmbH vom 10.02.2017 und SN – LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017; Landesdirektion Sachsen vom 06.06.2019; Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.06.2019; Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020; NaSa – Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019; Flugplatz Großenhain UG vom 06.05.2019; Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH vom 16.05.2019; Grüne Liga Sachsen e.V. vom 12.06.2019)
     
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Trinkwasser, Löschwasser Bewirtschaftungsregeln/ Ziele und Bewertungen bezüglich EU-Wasserrahmenrichtlinie, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Vorkommen von Altlasten, Stand der Altlastensanierung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1], [10] und [11] (SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020)
     
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1] und [10] (SN – LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017)
     
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1], [10] und [11] (SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – Regionaler Planungsverband vom 16.03.17; Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020, NaSa – Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019; NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019; Grüne Liga Sachsen e.V. vom 12.06.2019; Deutsche Bahn AG vom 23.05.2019)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [10] und [11] (SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017; SN – NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 16.03.2017; Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020; NaSa – Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019; NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 11.06.2019; Grüne Liga Sachsen e.V. vom 12.06.2019)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien und Reptilien (Zauneidechse), NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], [8], [9]; [10] und [11] (SN – Regionaler Planungsverband vom 16.03.17; SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – Polizeidirektion Dresden vom 20.02.2017; SN – Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.03.17; SN – Gemeinde Glaubitz vom 09.02.2017; SN – Gemeinde Ebersbach vom 28.02.2017; SN – Historische Flugzeuge J. Koch vom 08.03.2017; Landesdirektion Sachsen vom 06.06.2019; Landesdirektion Sachsen – Luftfahrtbehörde vom 24.05.2019; Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 05.06.2019; Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.06.2019; Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020; Polizeidirektion Dresden vom 24.04.2019; Flugplatz Großenhain UG vom 06.05.2019; Deutsche Bahn AG vom 23.05.2019; Sauer Stadt- & Landbau GmbH vom 07.05.2019; Baustoffhandel Witschel GmbH vom 06.05.2019; Metallbau Lange vom 07.05.2019; BOGE Komponenten GmbH & Co. KG vom 16.05.2019)
     
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Radonschutz, Öffentlichen Personennahverkehr, Rad- und fußläufige Anbindung, Verkehrsaufkommen, Verkehrsführung, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, Aussagen zur Endwidmung des Verkehrslandeplatzes

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1], [10] und [11] (SN – Landesamt für Archäologie vom 14.02.17; SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter 18.07.2019/ 15.05.2020)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während der erneuten öffentlichen Auslegung können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist von jedermann Anregungen und Hinweise, ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:

stadtverwaltung@grossenhain.de

Sofern Sie von der Übersendung der Stellungnahme auf dem herkömmlichen Postweg Gebrauch machen, übermitteln Sie uns diese bitte zusätzlich noch elektronisch als Word-Dokument an die o. g. Mailadresse.

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, 14.07.2022

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Herr Enger
Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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