Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 39 - Wohnmobilhafen Lunitz - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.05.2021 bis 30.06.2021
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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unmaßstäblich Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz Planzeichnung: Planzeichnung: Richter + Kaup, Ingenieure und Planer

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die 2. öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Wohnmobilhafen Lunitz“

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB vom

26.05.2021 bis 30.06.2021

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst teilweise das Flurstücks 588/9 (Gemarkung Görlitz, Flur 45) und wurde um das Flurstücks 588/3 (Gemarkung Görlitz, Flur 45) erweitert. Die Anzahl der Wohnmobilstellplätze wird von 26 auf 33 erhöht. Das Flurstück liegt auf dem ehemaligen Gaswerkgelände in unmittelbarer Nähe der Jägerkaserne und der neu errichteten Sporthalle zwischen der Lunitz und dem Grünen Graben. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.05.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 19.04.2021                                            

                                                                                                 Stadt Görlitz

Siegel                                                                                       Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Görlitz

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

SB Städtebau/ Innenstadtplanung

Marek Popielarz

Tel. +49 3581-672633

Email: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • 0_Öffentliche Bekanntmachung
  • 1_Übersichtsplan
  • 3_Begründung
  • 4_Vorhabens- u. Erschließungsplan
  • 5_Brandschutzkonzept
  • 6_Sanierungsuntersuchung
  • 8_Sanierungskonzept

Informationen

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