Kontaktperson
Frau Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung
Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022
1. Verantwortlicher
Große Kreisstadt Freital
vertreten durch den Oberbürgermeister
Dresdner Straße 56
01705 Freital
Telefon: +49 351 6476 154
E-Mail: obm@freital.de
DE-Mail: post@freital.de-mail.de
Internet: www.freital.de
2. Datenschutzbeauftragte
Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:
IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A
01156 Dresden
Telefon 0351 27579057
Internet: www.freital.de/datenschutz
3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.
4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.
5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.
Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.
Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.
6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung erfolgt nicht.
7. Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.
8. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
- Recht auf Widerruf der Einwilligung:
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 12 00 16
01001 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.
11. automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.
12. technische Verantwortlichkeit
Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.