Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan (B-Plan) "Nachhaltiges Gewerbegebiet Freital-Wurgwitz - Teilbereich 1“ (Bereich ehemalige Stallanlagen)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 06.12.2024
  • Stellungnahmen 11 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 18. April 2024 die Aufstellung des B-Plans „Nachhaltiges Gewerbegebiet Freital-Wurgwitz - Teilbereich 1“ (Bereich ehemalige Stallanlagen) mit einer Plangebietsgröße von ca. 5,5 ha beschlossen. Anschließend wurde der Vorentwurf erarbeitet, der nun mit dem Planungsstand August 2024 vorliegt. Der Vorentwurf wurde vom Stadtrat zur Auslegung bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan zeichnerisch (maßstabslos) dargestellt.

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

• im Norden durch die Zöllmener Straße

• im Süden durch Flächen für Wald und Flächen für Landwirtschaft

• im Westen durch Flächen für Landwirtschaft

• im Osten durch Flächen für Landwirtschaft

Der Bebauungsplan wird für das Areal der ehemaligen Stallanlagen an der Zöllmener Straße aufgestellt. Mit der Überplanung soll Planungs- und Baurecht für eine gewerbliche Nachnutzung des Landwirtschaftsstandortes (zu Großteilen versiegelte und somit vorbelastete Fläche) erfolgen, wobei die verkehrliche und medientechnische Erschließung über die Zöllmener Straße geplant ist.

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Freital wird die Fläche noch als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Aktuell befindet sich der FNP in der Fortschreibung. Im Vorentwurf des FNP wurde die Darstellung als Gewerbefläche bereits übernommen. Somit werden die Voraussetzungen erfüllt, den Bebauungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu führen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Vollverfahren (zweistufiges Verfahren) mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Öffentlichkeit nun die Gelegenheit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und Hinweise zu geben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planentwurf einschließlich Begründung mit dazugehörigen Anlagen und vorliegenden umweltrelevanten Informationen findet entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB in der folgenden Zeit statt:

                                           vom 28. Oktober bis 29. November 2024.

Während dieser Zeit sind sämtliche Planungsunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite und auf der Homepage der Stadt unter www.freital.de/stadt-bauleitplanung mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar. Der Text der Bekanntmachung (gemäß BauGB) wird außerdem auf der Internetseite der Stadt unter www.freital.de/Rathaus/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen/ bekanntgegeben.

Während der nachfolgend genannten Sprechzeiten können die Planungsunterlagen ebenfalls im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, eingesehen werden:

Montag und Freitag              8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag   8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                                geschlossen

Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital (Kontakt: E-Mail: Bauleitplanung@freital.de; Anschrift: Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 01705 Freital) vorzubringen. Die von der Öffentlichkeit vorgebrachten Äußerungen und Hinweise werden dann, soweit erforderlich, bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Freital, den 17.10.2024

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte         
Postfach 12 00 16

01001 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Anlagen

Informationen

Übersicht
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