Vorhaben- und Erschließungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung "Wohnbebauung Pesterwitzer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.09.2026 bis 16.10.2026
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Planzeichnung

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VB-Plan) der Innenentwicklung „Wohnbebauung Pesterwitzer Straße“ in Freital-Wurgwitz gemäß § 3 Abs.  2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat am 03. September 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des VB-Plans der Innenentwicklung „Wohnbebauung Pesterwitzer Straße“ in Freital-Wurgwitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhabenplan, den Erschließungsplänen (Medien und Verkehr) und der Begründung (Planungsstand Juli 2026) gebilligt und für die genannten Unterlagen einschließlich der notwendigen Fachgutachten die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des VB-Plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnquartiers mit Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern einschließlich der erforderlichen Stellplätze, Erschließungsanlagen und Grün- bzw. Eingrünungsmaßnahmen geschaffen werden. Die verkehrliche Erschließung des geplanten Quartiers soll über die Pesterwitzer Straße erfolgen.

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche bisher als M1 gemischte Baufläche (in Planung) ausgewiesen. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des FNP (Feststellungsbeschluss vom 25.06.2026) wurde sie als Wohnbauentwicklungsfläche aufgenommen.

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ziel ist insbesondere die Nachverdichtung der vorhandenen Siedlungsstrukturen.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

•           im Norden durch die Pesterwitzer Straße

•           im Osten durch einen Kinderspielplatz, gärtnerisch genutzte Flächen und vorhandene Wohnbebauung

•           im Süden durch vorhandene Wohnbebauung

•           im Westen durch ein Pflegeheim.

Im Aufstellungsbeschluss wurde irrtümlich das Flurstück 64/6 der Gemarkung Wurgwitz als Bestandteil des Geltungsbereichs benannt. Dieses Flurstück war zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Geltungsbereichs des Bauleitplanverfahrens. Im Zuge der Entwurfserstellung wurde der Geltungsbereich zur Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs um die Flurstücke 71/2 und 71/3 der Gemarkung Wurgwitz erweitert. Das Bauleitplanverfahren wird daher mit dem im Entwurf dargestellten räumlichen Geltungsbereich der Flurstücke 69, Teilfläche von 64/2, 71/2 und 71/3 der Gemarkung Wurgwitz fortgeführt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist die zeichnerische Festsetzung im Entwurf des VB-Plans „Wohnbebauung Pesterwitzer Straße“ in Freital-Wurgwitz.

Der VB-Plan und die ihm beigefügte Begründung inklusive aller Anlagen zur Begründung sind in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 308, 01705 Freital während der Sprechzeiten

Montag und Freitag              8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag    8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                               geschlossen

einsehbar und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich wird der B-Plan auf folgenden Wegen bereitgestellt:

•    auf der Internetseite der Stadt unter www.freital.de (Bekanntmachung)

•    auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de

     (Satzungsunterlagen und Bekanntmachung für die Dauer eines Jahres)

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Fachgutachten liegen vor:

  • Grünordnungsplan (GOP) inkl. Biotopkartierung und externer Maßnahme

- Informationen zu den im Planungsgebiet vorhandenen Biotop- und Vegetationsstrukturen, zur Eingriffsregelung sowie zu Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;

  • Artenschutzrechtliche Prüfung

- Informationen zu den im Plangebiet und seinem Umfeld (potenziell) vorkommenden geschützten Arten, möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte und erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen;

  • Geotechnischer Bericht

- insbesondere Informationen zu den geologischen und baugrundbezogenen Verhältnissen, den Auswirkungen des historischen Bergbaus sowie den daraus resultierenden Anforderungen an die bauliche Gründung und die geplante Bebauung.

Hinweise

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  • nach § 214 Abs. 2a Nummer 3 BauGB beachtliche Mängel bei der Feststellung, dass eine Umweltprüfung unterbleiben soll,
  • nach § 214 Abs. 2a Nummer 4 BauGB Mängel in der Beurteilung, dass der Ausschlussgrund nach § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht vorliegt und/ oder
  • wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Freital unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freital, 04.09.2026

Rumberg

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Flügel

Sachgebietsleiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Maternistraße 17, 01067 Dresden,

Postfach: 12 00 16, 01001 Dresden,

E-Mail-Adresse: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. Technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.  

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