Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 18. April 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Nachhaltiges Gewerbegebiet Freital-Wurgwitz - Teilbereich 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes hat eine Gesamtgröße von ca. 5,5 ha und umfasst die Flurstücke 43/7 und 43/8 der Gemarkung Wurgwitz. Der Geltungsbereich ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Der Bebauungsplan wird für Flächen einer ehemaligen Stallanlage aufgestellt. Mit der Überplanung soll Planungs- und Baurecht für eine gewerbliche Nachnutzung des Landwirtschaftsstandortes (zu Großteilen versiegelte und somit vorbelastete Fläche) erfolgen, wobei die verkehrliche und medientechnische Erschließung über die Zöllmener Straße geplant ist.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt wird die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Aktuell befindet sich der FNP in der Fortschreibung. Im Vorentwurf des FNP wurde die Darstellung als Gewerbefläche bereits übernommen. Somit werden die Voraussetzungen erfüllt, den Bebauungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu führen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan durchgeführt werden.
Über Ort und Zeitdauer der Öffentlichkeitsbeteiligung wird zum gegebenen Zeitpunkt auf der Homepage der Stadt, im Freitaler Anzeiger und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen informiert.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Freital, den 15.07.2024
gez. Rumberg
Oberbürgermeister
Frau Richter-Haase Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung