Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Pesterwitzer Straße" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 8.300 m² und umfasst das Flurstück 69 und Teile der Flurstücke 64/2 sowie 64/6 der Gemarkung Wurgwitz. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Mit der Einleitung dieses Bauleitplanverfahrens soll Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, notwendiger Stellplätze sowie der erforderlichen Erschließung geschaffen werden. Die Erschließung soll über die Pesterwitzer Straße erfolgen.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird ebenfalls abgesehen.
Der geplante Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt als geplante Mischbaufläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sollen auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan durchgeführt werden. Über Ort und Zeitdauer der Auslegung wird zum gegebenen Zeitpunkt im Amtsblatt der Stadt Freital, auf der Homepage der Stadt und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen informiert.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Freital, den 15.07.2022
gez. Rumberg
Oberbürgermeister
Claudia Richter-Haase Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung