Nach § 88 SächsGemO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Als Gegenstück zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan werden mit dem Jahresabschluss die Ergebnisse der unterjährigen Rechnungslegung zusammengefasst und veröffentlicht. Dem entsprechend hat Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital gem. § 88c Abs. 2 SächsGemO in der Sitzung vom 01.10.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit Beschluss-Nr. 085/2019 festgestellt. Die Bestandteile des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 können hier über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.
gez. Rumberg Oberbürgermeister