Mit dem Bebauungsplan „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ soll im Ortsteil Geierswalde auf dem Koschendamm eine Strandgestaltung bestehend aus Wegen, sanitären Einrichtungen und Aufenthaltsräumen bauplanungsrechtlich gesichert werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See" in der Fassung vom 30.01.2026 erfolgt durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen – Zimmer 1.3
vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 während folgender Dienstzeiten: Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen. Die auszulegenden Unterlagen sind außerdem auf dem Zentralen Landesportal Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepa-ge der Gemeinde Elsterheide unter https://elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB liegen zu folgenden Themen aus: Naturschutzfachlicher Ausgleich, Bodenschutz, Immissionsschutz, Geologie, Baugrund, Ar-chäologie, Radonschutz, Forst, Hydrogeologie.
Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
Natur und Landschaftsschutz, Forst, Denkmalschutz, Artenschutz, Archäologie, Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz, Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung), Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, Mensch und Naturgüter. Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können bis einschließlich 20.03.2026 schriftlich an: Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide, per E-Mail an gemeinde@ elsterheide.de, eger@elsterheide.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Elsterheide abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnah-men können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe E DSGVO und dem Sächs. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
gez. Gasterstädt Bürgermeisterin
Frau Heidrun Eger E-Mail: gemeinde@elsterheide.de