Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.11.2026 bis 04.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslage des 2. Entwurfs zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ in der Fassung vom 02.09.2026

Der Gemeinderat Elsterheide hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.09.2026 mit Beschluss-Nr. 62/26 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ mit Stand vom 02.09.2026 beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 402 und 355/2 der Gemarkung Neuwiese Flur 7.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, umweltbezogenen Stellungnahmen, Grünordnungsplan, artenschutzfachlicher Betrachtung und geotechnischen Bericht für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zwar

vom 02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026

auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide

https://www.elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen

und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Zimmer 1.3 während folgender Zeiten:

Montag                   von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                 von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag            von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                    von 08.00 bis 11.30 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur 2. Entwurfsfassung des Bebauungsplans "Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg" abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@elsterheide.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Zimmer 1.3. vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Naturschutz,
  • Denkmalschutz,
  • Archäologie,
  • Wald,
  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
  • Immissionsschutz,
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • Mensch und Naturgüter.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum 1. Entwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Denkmalschutz,
  • Archäologie,
  • Radonschutz,
  • Hydrogeologie.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasserhaushalt, Klima, Luft, Mensch, Kulturgüter, Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Elsterheide in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Antje Gasterstädt

Bürgermeisterin

Kontakt

Frau Ally Fritsche 

Sachbearbeiterin Bauamt 

Tel.: 03571-4801-33

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe E DSGVO und dem Sächs. Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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