Bebauungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

1. Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 14.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Beschlussfassung zur Billigung und öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" in 02730 Ebersbach-Neugersdorf

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2025 den 1. Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" bestehend aus der Planzeichnung zum 1. Entwurf (Teil A), den textlichen Festsetzungen zum 1. Entwurf (Teil B) einschließlich der Begründung zum 1. Entwurf jeweils in der Fassung vom 13.12.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. (Beschluss-Nr. 2025/6)

Der 1. Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" bestehend aus der Planzeichnung zum 1. Entwurf (Teil A), den textlichen Festsetzungen zum 1. Entwurf (Teil B) einschließlich der Begründung zum 1. Entwurf jeweils in der Fassung vom 13.12.2024 liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich vom 10.02.2025 bis 14.03.2025 in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf während der Dienstzeiten Montag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mitwoch       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit.

Die Bekanntmachung und die Planunterlagen einschließlich der Begründung können gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB weiterhin im elektronischen Amtsblatt, auf der Internetseite sowie im Stadtjournal Spreequellbote der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen - unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ebersbach-neugersdorf/beteiligung/themen/1049149 eingesehen werden.

Die 7. Änderung zum Bebauungsplan "Rumburger Straße" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 

Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 1. Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" abgegeben werden. Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennnen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch das beauftragte Planungsbüro die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Steffen Ain

Bürgermeister

Kontaktperson

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung/-planung

Herr

Stefan Halang

Reichsstraße 1

02730 Ebersbach-Neugersdorf

Tel.: 03586/763 213

Informationen

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