Bebauungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Erneute Beteiligung

1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/Hauptstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.09.2020 bis 09.10.2020
  • Stellungnahmen 29 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Billigung und öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/Hauptstraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB - Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

1. Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2020 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum 1. Entwurf des vorhabenebezogenen Bebauungsplanes "Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/Hauptstraße", bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Juli 2020 (Anlage 1) und der Begründung in der Fassung vom Juli 2020 (Anlage 2) sowie der Gutachterlichen Stellungnahme zur städtebaulich verträglichen Einbindung des Vorhabens in der Fassung vom 22.06.2020 (Anlage 3) und der Schallimmissionsprognose in der Fassung vom 01.07.2020 (Anlage 4) gefasst.

2. Der Entwurf des vorhabenen Bebauungsplanes "Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/Hauptstraße", bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Juli 2020 (Anlage 1) und der Begründung in der Fassung vom Juli 2020  (Anlage 2) sowie der Gutachterlichen Stellungnahme zur städtebaulich verträglichen Einbindung des Vorhabens in der Fassung vom 22.06.2020 (Anlage 3) und der Schallimmissionsprognose in der Fassung vom 01.07.2020 (Anlage 4) liegt öffentlich vom 07.09.2020 bis 09.10.2020  bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf während der Sprechzeiten Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Parallel dazu können gem. § 4 Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter www.ebersbach-neugersdorf.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen, schriftlich oder zur Niederschrift, an die  Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf abzugeben.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Ebersbach-Neugersdorf, 29.08.2020

Verena Hergenröder

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Herr Lachmann

Reichsstraße 1

02730 Ebersbach-Neugersdorf

Tel. 03586/763 250

E-Mail: matthias.lachmann@ebersbach-neugersdorf.de

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