Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3054 Dresden-Altstadt I Nr. 50 Könneritzstra-ße/Ehrlichstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.12.2019 bis 07.02.2020
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften  hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu 3244/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3054, Dresden-Altstadt I Nr. 50, Könneritzstraße/Ehrlichstraße, beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im Amtsblatt 30-31/2019 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen haben entsprechend § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 12. August bis einschließlich 26. August 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 6. November 2019 mit Beschluss zu V3244/19 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, im westlichen Bereich des Bebauungsplanes, an der Grenze zur Könneritzstraße, die öffentliche Straßenverkehrsfläche so zu erweitern, dass der Abstand der Bebauung zur Fahrbahn durchweg 7 m (bisherige Planung: 5 m) beträgt. Dieser verbreiterte Seitenraum ist für eine 2,50 m breite Radverkehrsanlage, einen 1,50 m breiten Pflanzraum und einen 3 m breiten Fußweg zu nutzen.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit einem vielfältigen Nutzungsangebot für Kreativwirtschaft, Gastronomie, Einzelhandel und Beherbergung unter Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.3054 liegt mit seiner Begründung vom 30. Dezember 2019 bis einschließlich 7. Februar 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • VCDB Verkehrsconsult Dresden-Berlin GmbH – Revitalisierung ehemaliges Heizkraftwerk Dresden-Mitte – Entwässerungskonzept/Entwurfsplanung des Regenrückhaltebeckens 2, Dresden, Oktober 2015
  • Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH – Revitalisierung des ehemaligen Heizkraftwerkes Mitte – Fortschreibung und Präzisierung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes, Dresden, Januar 2016
  • Büro für Geotechnik Nasdal & Neumann PartGmbH, Geotechnisches Gutachten , Dresden, April 2019
  • Alexander Poetzsch Architekten, Massenstudie Kraftwerk Mitte 11, Dresden, Mai 2019
  • Stadtplanungsamt Dresden, Verkehrsplanerische Untersuchung (VPU) auf Basis der Verkehrsprognose 2030, Dresden, Juni 2019
  • Müller BBM GmbH, Schalltechnische Untersuchung, Bericht Nr. M150870/01, Dresden, Juli 2019

 Die Gutachten und Untersuchungen können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.
 
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
 
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). 
Dresden,
 
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
 
Hinweis 
Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3054 im Stadtbezirksamt Altstadt,  3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Holz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883464
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  sholz@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • B 3054 Rechtsplan
  • B 3054 textliche Festsetzungen Rechtsplan
  • B 3054 Begründung
  • B 3054 Anlage 1 zur Begründung

Informationen

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