Terminvereinbarung Landeshauptstadt Dresden Gesundheit

Infektionsschutzbelehrung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.12.2025 bis 06.01.2026
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Lebensmittelhygiene © stock.adobe.com / Amt für Gesundheit und Prävention

Allgemeine Informationen

Die Infektionsschutzbelehrung informiert über Hygiene­vorschriften und Gesundheitsauflagen für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis). Sie besteht aus einem Film bzw. einem Gruppen­vortrag mit anschließendem Test.

Belehrung in Präsenz

Jeden ersten Dienstag im Monat findet eine Präsenz-Belehrung vor Ort beim Amt für Gesundheit und Prävention im Ortsamt Leuben, Hertzstraße 23 im Raum 211 (2. Etage/nicht barrierefrei) statt. Hierfür kann über dieses Portal ein Termin gebucht werden. Die Termine werden in der Regel 14 Tage vor Beginn zur Buchung freigeschaltet.

Die Präsenz-Belehrung besteht aus einem Gruppen­vortrag und einem anschließenden Multiple-Choice-Test. Sie findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Insgesamt dauert der Vorgang ca. 90 Minuten.

Die Gebühr für die Präsenzbelehrung beträgt 37,00 Euro und wird vor der Veranstaltung per Kartenzahlung am Veranstaltungsort entrichtet. Im Falle einer Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bzw. Gebührenbefreiung für ein Schülerpraktikum, FÖJ, FSJ oder BFD ist stattdessen der Nachweis vorzulegen.

Sollte zum Termin kein Nachweis zur Kostenübernahme bzw. Gebührenbefreiung vorliegen, müssen die Kosten durch den Teilnehmer selbst getragen werden.

Im Abschluss des Termin-Buchungs-Verfahrens erhalten Sie eine Buchungsbestätigung bzw. ein Ticket. Bitte bringen Sie dieses Ticket zur Veranstaltung mit. 

Wenn Sie eine Begleitperson, z.B. dolmetschende/ betreuende Person mitbringen, buchen Sie bitte einen separaten Platz für diese Person. Dafür werden keine Zusatzkosten erhoben.

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) .

Ort: Hertzstraße 23, 01257 Dresden

Standort der Präsenz-Belehrung

Ortsamt Leuben
Hertzstraße 23, 01257 Dresden
2. Etage, Raum 211

Der Zugang ist nicht barrierefrei.

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Haltestelle Altleuben und Rathaus Leuben

Ihre Buchung

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Hygienischer Dienst (Infektionsschutz)

Telefon 0351-4888204
 

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Datenschutzerklärung

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Gesundheit und Prävention

Abteilung Hygienischer Dienst

Sachgebiet Infektionsschutz

Hinweisblatt zu den Informationspflichten
gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten teilt der Verantwortliche zum Zeitpunkt der Datenerhebung der betroffenen Person die nachstehenden Informationen mit.

Verantwortliche Organisationseinheit für die Datenverarbeitung und deren Anschrift ist die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gesundheitsamt@dresden.de.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte und dessen Kontaktdaten sind:

Landeshauptstadt Dresden, Datenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden datenschutzbeauftragter@dresden.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dem Zweck der Durchführung der Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes für Personen mit gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln.

Der Verantwortliche beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden.   

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Werden die Daten nicht bereitgestellt ist eine Belehrung und die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung nicht möglich. Der Betroffene darf gewerbsmäßig keinen Umgang mit Lebensmitteln pflegen und beispielsweise nicht in der Gastronomie tätig werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) und Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO.

Die personenbezogenen Daten werden nicht in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt.

Die Daten werden für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Die Dauer der Speicherung bemisst sich an der Notwendigkeit der Bereithaltung der Daten, um gegebenenfalls eine Kopie der Belehrung gemäß § 43 Abs. 5 IfSG ausstellen zu können.

Gegenüber dem Verantwortlichen hat die betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, das Recht auf

  • Auskunft nach Artikel 15 EU-DSGVO.
  • Berichtigung fehlerhafter Daten nach Artikel 16 EU-DSGVO.
  • Löschung bzw. Vergessenwerden nach Artikel 17 EU-DSGVO.
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 EU-DSGVO.
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 EU-DSGVO.
  • Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.

Es bestehen ggf. Einschränkungen der o. g. Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe h EU-DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen. 

Gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde hat die betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, das Recht auf

  • Beschwerde gegen die Verarbeitung nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d bzw. Artikel 77 Absatz 1 EU-DSGVO. Zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte. 

Stand:                                                                                                                                                   Juli 2025               

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