Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solaranlage Dahlen-Bahnhof"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.02.2024 bis 18.03.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Dahlen

Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solaranlage Dahlen-Bahnhof“ der Stadt Dahlen

Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 den am 25.05.2023 gefassten Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solaranlage Dahlen-Bahnhof“ aufgehoben und den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans  gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 3/2024).

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Dahlen „Solaranlage Dahlen-Bahnhof“, bestehend aus Begründung in der Fassung vom 10.05.2023, der Planzeichnung, dem Umweltbericht mit Stand 19.06.2022, dem Vorhaben- und Erschießungsplan mit Stand 08.02.203 und der Bewertung der Blendwirkung vom 10.11.2022 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 10.05.2023 in der Zeit

vom 15.02.2024 bis 18.03.2024

im Rathaus Dahlen, Bauamt Zimmer 9, Markt 4, 04774 Dahlen während der Öffnungszeiten:

Montag:          09:00-12:00 Uhr

Dienstag:        09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr 

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    09:00-12 Uhr und 13:30-18:00 Uhr 

Freitag:            09:00-12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Dahlen unter

www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung

sowie unter dem zentralen Landesportal

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 9 der Stadt Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 0,8 ha.

Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

Die Fläche befindet sich im südöstlichen Teil der Stadt Dahlen, direkt neben dem Bahnhof, nördlich der Bahnstrecke Wurzen-Oschatz. Das Plangebiet überdeckt eine Teilfläche des Flurstückes 2699/20 in der Gemarkung Dahlen.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen.

Übersichtsplan

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes und der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen verfügbar:

Boden:

Der Boden ist bereits stark verdichtet. Die Auswirkung auf den Boden ist als sehr gering bzw. vernachlässigbar einzustufen.

Wasser:

Da das Niederschlagswasser flächig innerhalb des Plangebietes versickert (s. 3.2.2), wird die Grundwasserneubildungsrate lokal nicht verändert. Entsprechend besteht keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser.

Klima und Luft:

Durch die Planung ergeben sich keine lokalen Auswirkungen auf Klima und Luftqualität.

Flora und Fauna:

Eine Verarmung der Flora ist auf der Planfläche durch die Vornutzung kaum mehr möglich. Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer positiven Wirkung der PVA auf die Biodiversität der Fläche auszugehen.

Landschaftsbild:

Es sind weder bau- noch anlagenbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten.

Menschliche Gesundheit:

Von den Modulen ausgehende Spiegelungen bzw. Reflexionen zu in Sichtweite gelegenen Wohnbauten als visuelle Störreize sollten ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Blendgutachten hat eine Beeinträchtigung ausgeschlossen.

Ein schalltechnisches Konfliktpotential kann ausgeschlossen werden.

Kultur und Sachgüter:

Nach Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörden sind Baudenkmale in der Umgebung zu beachten und durch Pflanzmaßnahmen abzuschirmen.

Umweltrelevante Stellungnahmen von:

- Landratsamt Nordsachsen

- Landesdirektion Sachsen

- Regionaler Planungsverband

- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

- Deutsche Bahn AG

- BUND, Landesverband Sachsen e.V.

- NABU, Landesverband Sachsen e.V.

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS GmbH, Pehritzsch, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 52 68 13, Fax (034241) 52 68 14, E-Mail post@ibs-eilenburg.de zur Verfügung.

Dahlen, 02.02.2024

gez.

Matthias Löwe

Kontaktperson

Bürgermeister Matthias Löwe

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