Kontakt
Stadtverwaltung Chemnitz
Dezernat 5: Soziales, Jugend, Gesundheit, Kultur und Sport
Anja Schale
Mitarbeiterin Bürgerbeteiligung
Telefon: 0371 488-1956
E-Mail: d5.beteiligung@stadt-chemnitz.de
Teilnahmebedingungen
Die Internationalen Stefan-Heym-Förderpreise werden von der Stadt Chemnitz zusätzlich zum Internationalen Stefan-Heym-Preis, dem Literaturpreis der Stadt Chemnitz, vergeben.
Allgemeine Voraussetzungen
Bewerbungen können alle natürlichen und juristischen Personen, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen und Vereine einreichen, die sich in besonderer Weise mit Leben, Werk oder Wirken Stefan Heyms beschäftigen.
Förderpreise können insbesondere an Projekte und Initiativen im Bereich von Wissenschaft, Kunst, Kultur und Forschung bzw. Nachlasspflege, für publizistische und dokumentarische Arbeiten, Stipendien oder zur Unterstützung von Projekten mit Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden vergeben werden, die sich in besonderer Weise mit Leben und/oder Werk Stefan Heyms beschäftigen.
Förderpreise werden nur vergeben, wenn
• die mit den Förderpreisen auszuzeichnenden Projekte und Initiativen noch nicht begonnen worden sind,
• eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet ist,
• das Preisgeld ausschließlich zur Deckung von Ausgaben dient.
Die mit den Förderpreisen ausgezeichneten Projekte und Initiativen sind spätestens bis zum 31. März des Jahres der folgenden Preisverleihung (2029) zu realisieren.
Einreichen der Projekte
Die Projekte sind durch das Verwenden des Online-Formulars, welches auf dem Bürgerbeteiligungsportal des Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt wird, einzureichen. Mit der Bewerbung müssen eine Beschreibung des Projektes (max. zwei Seiten im Format DIN A4), ein Kosten- und Finanzierungsplan, ein Plan für die Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt und ein Zeitplan eingereicht werden.
Ende der Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist endet mit Ablauf des 15. September 2026. Darüber hinaus eingereichte Projekte werden nicht berücksichtigt.
Ablauf der Preisvergabe
Über den Ablauf der Preisvergabe wird in der Leitlinie zur Vergabe der Internationalen Stefan-Heym-Förderpreise informiert.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadt Chemnitz behält sich vor, die Auszeichnung der Projekte mit den Internationalen Stefan-Heym-Förderpreisen sowie Berichte und Ergebnisse der durch die Stadt Chemnitz ausgezeichneten Projekte zu veröffentlichen.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger erklären sich bereit, im zeitlichen Umfeld der Preisverleihung an mindestens einer öffentlichen Veranstaltung (Lesung oder ähnliches) der Stadt Chemnitz mitzuwirken.
- Die Stadt Chemnitz ist berechtigt, die mit der Antragstellung eingereichten Materialien (z. B. Kurzbiografien, Projektbeschreibungen, Auszeichnung der Projekte oder ähnliches) für die Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Berichterstattung unentgeltlich zu nutzen. Nutzungsrechte und Autorenrechte sind bei Veröffentlichung kostenfrei und zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt, aber nicht ausschließlich an die Stadt Chemnitz zu übertragen.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger erklären sich bereit, in angemessenem Umfang an Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken (z. B. Interviews, Zitate für Pressemitteilungen, Teilnahme an Preisverleihung). Belege sind zu übermitteln.
- Die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Chemnitz wird erteilt.
- Die Empfängerinnen und Empfänger der Internationalen Stefan-Heym-Förderpreise verpflichten sich, bei Veröffentlichungen über die geförderten Projekte und Initiativen auf die Förderung durch die Stadt Chemnitz hinzuweisen.
Förderhinweis
Die Wort-Bild-Marke der Stadt Chemnitz
Die Wort-Bild-Marke (auch Marke oder Logo genannt) der Stadt Chemnitz ist auf allen projektbezogenen Veröffentlichungen* abzubilden. Der Text, der die Öffentlichkeit über die Mittelherkunft informiert, muss zwingend mit abgebildet werden:
„Gefördert im Rahmen der Internationalen Stefan-Heym-Förderpreise der Stadt Chemnitz“
Um die Lesbarkeit der Marke sicherzustellen, sind die Nutzungsbedingungen und das Manual zur Nutzung der Marke Staadt Chemnitz zu beachten und einzuhalten. Das betrifft insbesondere die Mindestgröße, den Schutzraum rund um die Marke sowie die Farbgebung.
Die Wort-Bild-Marke der Stadt Chemnitz erhalten Sie per Download-Link auf Anfrage bei:
Stadt Chemnitz
Bereich des Oberbürgermeisters
09.2 Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@stadt-chemnitz.de
Telefon: 0371 488-1531
*Veröffentlichungen
Als Veröffentlichungen gelten:
Drucksachen und Pressemitteilungen
Bei allen Pressemitteilungen und Informationsdrucksachen über das geförderte Projekt ist über die Mittelherkunft mittels Marke und obigem Text hinzuweisen.
Internetseiten
Auch auf Seiten, die eine Darstellung des geförderten Projekts enthalten, ist die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle mittels Marke und obigem Text über die Förderung zu informieren.
Soziale Medien
In den Sozialen Medien sollte mindestens eine textliche Erwähnung der Förderung in Form des obigen Textes erfolgen.
Benachrichtigung über die Fördermittelvergabe
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Entscheidung durch das Kuratoirum über die Vergabe der Förderpreise oder eine Ablehnung informiert.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung der Verleihung der Stefan-Heym-Förderpreise 2026 verarbeitet. Ohne die Angabe der personenbezogenen Daten können Sie nicht an der Verleihung der Stefan-Heym-Förderpreise teilnehmen. Die Rechtsgrundlage bildet das entstehende Rechtsverhältnisnach § 661 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Angabe der personenbezogenen Daten ist für die Entstehung des Rechtsverhältnisses erforderlich.
Die Erfassung Ihrer Kontaktdaten findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf die Online-Veranstaltungsbuchung speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link. https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242
Die Datenverarbeitung beschränkt sich auf die notwendigen Erfordernisse, sie bestehen insbesondere aus der Speicherung und der Bearbeitung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Dauer der Speicherung der Daten wird anhand folgender Kriterien festgemacht:
- Erforderlichkeit für die Durchführung
- Gewährleistung der Nachweisführung
Es wird keine automatische Entscheidungsfndung einschließlich Profling im Sinne des Artikel 22 Absätze 1 bis 4 DSGVO verwendet.
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist das Dezernat 5 der Stadt Chemnitz, erreichbar unter:
- E-Mail: d5@stadt-chemnitz.de
- Telefon: 0371 488-1951
Die Daten werden zur Vorbereitung Preisvergabe vom Dezernat 5 und dem Dezernat 5 und dem Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat der Stadtverwaltung Chemnitz sowie dem Kuratorium zur Vergabe des Internationalen Stefan-Heym-Preises verarbeitet. Eine sonstige Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Datenschutzbeauftragte können Sie erreichen unter:
- E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO
Entsprechende Anträge sind an den Verantwortlichen zu richten. Sie haben zusätzlich ein Beschwerderecht nach Artikel 77 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde, wenn Sie derAnsicht sind, dass die Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt ist. Aufsichtsbehörde ist:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de