Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.07.2020 bis 14.08.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Teil A: Paul-Jäkel-Straße bis Erzbergerstraße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ Teil A: Paul-Jäkel-Straße bis Erzbergerstraße mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom März 2020 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der geänderte Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • der Landesdirektion Sachsen vom 08.06.2017 und 26.03.2019,
  • des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.05.2017 und 26.02.2019,
  • des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 26.04.2017 und 14.03.2019,
  • dem Staatsbetrieb Sachsenforst vom 24.05.2017 und 06.03.2019,
  • des BUND Landesverband Sachsen e.V. vom 29.05.2017 und 02.04.2019,
  • des Landesvereines Sächsischer Heimatschutz vom 05.04.2019
  • des Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz vom 31.05.2017,
  • dem NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 23.05.2017,
  • des Umweltamtes vom 31.05.2017, 06.07.2017 und 18.06.2020,
  • des Grünflächenamtes vom 04.04.2019 und
  • der Öffentlichkeit vom 26.11.2018, 14.03.2019 und 12.04.2019

werden im Zeitraum

vom 06.07.2020 bis 14.08.2020

im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs        von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                           von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                    von 8.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Artenschutzgutachten (Stand Dezember 2015)

  • Im Ergebnis steht die Feststellung von 22 aktuellen Brutvogelarten und weitere 11 Arten als sporadische oder potentielle Brutvögel sowie sieben Arten Fledermäuse im Rahmenplangebiet.
  • Im Teilbereich A sind dies die häufigen Brutvogelarten Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Elster, Fitis, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star und Zilpzalp. Die Wasseramsel hat ein Revier am Pleißenbach oberhalb der westlichen Bebauungsplangebietsgrenze, eine Besiedlung innerhalb des Teilbereichs A lässt sich deshalb nicht sicher ausschließen. Im Bach reproduziert der Edelkrebs.
  • Im Bearbeitungsgebiet wurden keine Brutvorkommen besonders störungsempfindlicher Vogelarten festgestellt. Störungsempfindliche Arten wie der Schwarzstorch oder Eisvogel kommen nur gelegentlich als Nahrungsgast vor. Die Störungsempfindlichkeit der Vögel wurde darum als „gering“ bewertet. Streng geschützte Reptilien und der Nachtkerzenschwärmer kommen im Rahmenplangebiet nicht vor.

Artenschutzgutachten (Stand Dezember 2019)

Es werden Maßnahmen zur Vermeidung der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote vorgeschlagen. Überwiegend sind diese Maßnahmen bereits im Ergebnis des Artenschutzgutachtens zum Rahmenplan entwickelt und in den Bebauungsplan übernommen worden. Diese schließen auch mögliche CEF-Maßnahmen ein, die zu einem vorgezogenen Ersatz der, durch den Umbau von Gebäuden entfallenden, Fortpflanzungsstätten geeignet sind. Bei einer gestaffelten Bebauung der Teilbereiche können die unter 8.1 im Bebauungsplan getroffenen Festlegungen im Teilbereich A vorgezogen die in den Teilbereichen B und C später eintretenden Verluste von Nistplätzen kompensieren

Schalltechnische Untersuchungen nach DIN 18005-1 vom 04.12.2019

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung war unter Beachtung der vorhandenen Vorbelastung durch verschiedenartige Lärmquellenarten (Straßen, Gewerbe) zu untersuchen, unter welchen schalltechnischen Bedingungen die geplanten Nutzungen einordenbar und realisierbar sind. Das Plangebiet wird vor allem im Bereich der Paul-Jäkel-Straße stark belastet. Das umliegende Gewerbe ist – mit Ausnahme der geplanten südlich gelegenen Wohnbebauung im Teil A (Gebäude G44 und G45) – von nahezu untergeordneter Bedeutung. Das Gleiche gilt für das Gewerbe, das sich gegenwärtig innerhalb des Plangebietes befindet (Grünflächenstützpunkt).

Die Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ wird aus Sicht des Schall-Immissionsschutzes und unter Berücksichtigung der innerstädtischen Verkehrslage als umsetzbar angesehen, wobei in den Teilen A und B Ausgleichsmaßnahmen in Form von passiven Lärmschutzmaßnahmen (lärmorientierte Grundrissgestaltung, Schallschutzfenster, schallgedämmte Belüftungseinrichtungen usw.) erforderlich werden, um der Lärmeinwirkung durch die Paul-Jäkel-Straße planerisch entgegenzuwirken.

Baugrunduntersuchung Bahnhofsareal Altendorf-Chemnitz, Teil A: Paul-Jäkel-Straße vom 14.02.2020

Altlasten- und Abfalltechnische Beurteilung

Für bodenschutzrechtliche bzw. altlastentechnische Beurteilungen des Oberbodens im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, Nutzung Wohngebiete, wurden an fünf Mischproben des Oberbodens Untersuchungen gern. BBodSchV durchgeführt (s. Anlage 2.2 und 7.2 sowie Kap. 7.2)

Alle untersuchten Bodenmischproben unterschreiten die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden - Mensch, Direktkontakt (Nutzung-Wohngebiete) gern. BBodSchV [11], Die Vorsorgewerte gern. BBodSchV werden hingegen in allen Mischproben überschritten (s. Kap. 7.2 und Prüfbericht CAL20-019372-1 Anlage 7.2).

Es ist darauf hinzuweisen, dass der aktuell vorliegende Oberboden, der überwiegend aus Auffüllungen besteht aufgrund der Materialzusammensetzung, bei der geplanten Folgenutzung nicht als Oberbodenmaterial für Grünflächen geeignet ist. Zur Schaffung eines Kulturfähigen Untergrundes im Bereich der geplanten Grünflächen müsste deshalb Kulturfähiger Oberboden, welcher die Vorsorgewerte nach BBodSchV erfüllt, in einer Mächtigkeit von mindestens 35 cm aufgebracht werden.

Ein möglicher Wirkungspfad Boden - Mensch würde dann durch die geplante Überbauung bzw. durch die Aufbringung von Kulturfähigen Boden somit unterbrochen.

Grünordnungsplan (Stand Februar 2020)

  • Standortanalyse des Naturhaushaltes und der Landschaft (Naturräumliche Lage, Topografie, Geologie und Boden, Altlasten, Wasserhaushalt, Klima, Luft, Biotopausstattung und Schutzbereiche, Landschafts- bzw. Stadtbild und Erholungsfunktion, Mensch, Kulturgüter), Bewertung/Konflikte
  • Auswirkungen der Planung auf Boden, Natur, Landschaft und Erholung
  • Maßnahmen zum Artenschutz (Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen, Durchführung von Maßnahmen für Gebäudebrüter, Rechtsfolgen des Artenschutzes für den Bebauungsplan)
  • grünordnerische und artenschutzrechtliche Festsetzungen mit Begründung dieser Maßnahmen

Aus dem Umweltbericht (Stand Februar 2020)

  • Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen, Fachgutachten und deren Bedeutung für den Bebauungsplan
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen für Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der eheblichen Umweltauswirkungen

Zusammenfassung

  • Im vorliegenden Bebauungsplan für den Teilbereich A „Paul-Jäkel-Straße“ wird als erster Schritt die Bauleitplanung für ein Allgemeines Wohngebiet im westlichen Teil des Gesamtplangebiets erstellt. Es sind keine für die Abwägung erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
  • Die nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben weisen keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen im Sinne der Regelung auf. Katastrophen aufgrund Gefährdungen durch Hochwasser oder Überflutungen können ausgeschlossen werden. Die in dem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiete liegen weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in einem Bereich, der in der Vergangenheit von Überflutungen betroffen war bzw. für den es Hinweise auf eine derartige Gefährdung gibt. Das Plangebiet liegt auch nicht in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen oder in Hanglage.
  • Gehölzneupflanzungen und die festgesetzte verbindliche Anlage von Gründächern mindern negative Auswirkungen auf die Schutzgüter

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:      Stadt Chemnitz

                            Stadtplanungsamt

                            09106 Chemnitz

E-Mail:                 stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 18.06.2020

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Wolf
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6149
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Städtebaulicher Entwurf
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Dezember 2015
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Dezember 2019
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Baugrunduntersuchung
  • Grünordnungsplan

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.