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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 1.2

1.2 Ein pädagogisches Unterstützungs- und Beratungszentrum einrichten

Inklusive Bildung braucht Unterstützung und Beratung, um dem inklusiven Bildungsauftrag gerecht zu werden. Das gilt für alle in der Schule tätigen Lehr-, Fach- und Assistenzkräfte ebenso wie für Eltern und Schüler*innen.

Im Sinne inklusiver Bildung wird ein solches pädagogisches Unterstützungs- und Beratungszentrum ebenso für die sonderpädagogischen Fragestellungen zuständig sein, wie umfassend auch für alle anderen schulpädagogischen Aufgaben zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung stehen. Zum Beispiel können dort auch folgende Bereiche verankert werden: Zentraler Ort zur Sicherung der Fachkompetenz in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern und in der Hochbegabten-Pädagogik, Deutsch als Zweitsprache (DaZ), zentrale Ausleihe von Hilfsmitteln (Rollstühle, Höranlagen für die Arbeit mit schwerhörigen Schülerinnen und Schüler usw.), Medien und Material für individuelle Förderung (Regionale Medienstelle), Ort für temporäre externe Lern- und Sozialtrainings, Schulpsychologischer Dienst, Diagnostik, Mathe-Olympiade und weiteres.
 

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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