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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 11.1

11.1 Ressourcen dort, wo die Schülerinnen und Schüler sie benötigen 

Inklusive Beschulung darf nicht unter dem Ressourcenvorbehalt stehen. Die Stadt Chemnitz stellt entsprechende Mittel den Schulen zur Umsetzung der inklusiven Beschulung zur Verfügung und sorgt dafür, dass die eigenen Ressourcen (Hilfsmittel, Fachkräfte, Assistenzen usw.) für Schüler*innen mit Behinderungen dort eingesetzt werden, wo diese lernen.
Darüber hinaus führt die Stadt Gespräche mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus , dass für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen immer die gleiche Personalressource zur Verfügung steht, egal an welcher Schule sie lernen.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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