Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 8.2

8.2 Passgenaue heilpädagogische Förderung „aus einer Hand“

Kinder mit Behinderungen brauchen auch in inklusiv arbeitenden Kitas eine passgenaue heilpädagogische Förderung. Bei Bedarf muss diese Förderung mit einer sozialpädagogischen Begleitung der Eltern im häuslichen Umfeld verknüpft werden. So sollen die Hilfen an Kinder und Eltern zielgerichtet miteinander verbunden werden, um nachhaltige Erfolge zu erzielen. Die Begleitung der Eltern hat das Ziel, Alltags- und Konfliktlösungskompetenzen zu verbessern und Sozialkontakte aufzubauen. Selbsthilfeprozesse werden angeleitet, um die Ergebnisse der heilpädagogischen Förderung in der Kita zu festigen. Dabei ist es wichtig, dass die Begleitung der Eltern „aus einer Hand“ durch die gleiche Fachkraft erfolgt. So haben Kinder und Eltern eine gemeinsame Bezugsperson.
Damit soll das erfolgreich durchgeführte Modellprojekt „Sprungbrett“ mit zwei freien Trägern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt in die Fläche umgesetzt werden.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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